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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:15:28 *
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Autor Thema: Insolvenzantrag  (Gelesen 281 mal)
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baddy7777777
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« am: 23. Juni 2011, 16:58:17 »

Hallo,

ich habe vor ca. 1,5 Monaten einen Beratungshilfeschein erhalten. Damit bin ich zum Anwalt und der hat dann einen außergerichtlichen Einigungsversuch gestartet. Ein Schuldenbereinigungsplan wurde auch durch den Anwalt an meine Gläubiger weitergegeben. Einer der Gläubiger hat nicht zugestimmt. Mein Anwalt hat mir jetzt geschrieben, da der außergerichtliche Versuch jetzt gescheitert ist, muss alsbald das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden. Um dieses gerichtliche Verfahren (also, das Insolvenzverfahren) anzuleiern, möchte mein Anwalt das ich in den nächsten 2 Wochen 431 Euro überweise, da der Beratungshilfeschein nur für den außergerichtlichen Einigungsversuch gültig ist. Wie gehe ich jetzt damit um ? Ich habe hgehört, dass man diese Kosten doch auch erst nach dem Verfahren zahlen kann, oder ? Welche Möglichkeiten habe ich? Habe nicht mal eben 431 Euro.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 23. Juni 2011, 17:03:00 »

Ich habe hgehört, dass man diese Kosten doch auch erst nach dem Verfahren zahlen kann, oder ?

- nein, gestundet werden die Verfahrenskosten (Gerichts- und Treuhändergebühren). Nicht aber die Kosten des Insolvenzberaters (hier Anwalt).


Welche Möglichkeiten habe ich? Habe nicht mal eben 431 Euro.

- Ratenzahlung anbieten? Warten bis Sie das Geld zusammen haben?

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baddy7777777
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« Antworten #2 am: 23. Juni 2011, 17:21:59 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Muss ich denn einen Insolvenzberater haben, oder kann ich diesen Schritt auch alleine gehen ? Ich meine alleine zum Gericht und einen Insolvenzantrag stellen etc.?
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Achdujeh


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« Antworten #3 am: 23. Juni 2011, 17:41:32 »

danke für die schnelle Antwort. Muss ich denn einen Insolvenzberater haben, oder kann ich diesen Schritt auch alleine gehen ? Ich meine alleine zum Gericht und einen Insolvenzantrag stellen etc.?
Im Prinzip kann man den Antrag natürlich alleine ausfüllen. Ich muss allerdings gestehen, dass ich trotz Hilfe noch Fehler dabei gemacht habe. Von daher würde ich jedem empfehlen, sich fachlich dabei unterstützen zu lassen. Zumindest wenn man von all diesen Dingen wenig oder gar keine Ahnung hat.

FG Achdujeh
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baddy7777777
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« Antworten #4 am: 23. Juni 2011, 18:47:03 »

Ja, vermutlich ist es auch besser wenn einem ein Fachmann zur Seite steht. Muss mal schauen, wie ich das mit meiner Anwältin verinbart bekomme. Vielleicht kann ichs ja in Raten zahlen. Danke für die Antwort.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Juni 2011, 18:47:03 »



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Angestellte80
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« Antworten #5 am: 23. Juni 2011, 22:21:16 »

viele fangen aber erst mit der Arbeit an, wenn die Raten bezahlt wurden. Und da man nur 6 Monate nach dem AGE Zeit hat den Inso Antrag bei Gericht zu stellen, musst du die Raten dementsprechend anpassen.

Meine Anwältin hat erst angefangen, nachdem ich bezahlt habe. Allerdings musste ich für den Insoantrag nicht soviel zahlen, wie du. Bei mir war es die Hälfte!  wow
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Viele Grüße

Angestellte80
Tags: Insolvenz 
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