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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:15:38 *
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Autor Thema: Insolvenzantrag Nebenjob  (Gelesen 249 mal)
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Abraxas
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Beiträge: 28

Danke
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« am: 05. Februar 2011, 14:06:27 »

Hallo ihr da draußen, 

ich habe einen Vollzeitjob und übe (zusammen mit meinem Mann) einen Nebenjob aus. Es ist eine Putzstelle auf Minijob-Basis und wird mit 300,00 Euro vergütet. Der Job ist auf mich angemeldet. 
Dieser Job sollte uns über die finanzielle Durststrecke helfen, aber das ist
leider gescheitert, da wir uns leider mit unseren Gläubigern nicht einigen können. Nun ist ein Insolvenzantrag (IK)in Arbeit und wir haben gegenüber unserem Anwalt diesen Nebenjob natürlich angegeben.
Die Insolvenz wird nur mich beantragt.

Den Job würden wir gern aufgeben, da er täglich zwei Stunden
beansprucht (außer am Wochenende) und wirklich Kraft kostet.
Allerdings würden wir gern bis zum Sommer damit warten, da wir uns
ein kleines Polster zurücklegen möchten (das Auto geht ja immer dann kaputt, wenn es grad gar nicht paßt - und mein Mann braucht es, um zur Arbeit zu kommen).
Ich würde diesen Job gern auf meinen Mann übertragen, der Arbeitgeber würde da auch mitspielen.
Allerdings wurde mir vom Anwalt gesagt, dass ich dem Treuhänder unter Umständen plausibel machen muss, warum ich den Job - so kurz vor dem Insolvenzverfahren - aufgegeben habe.
 
Hilfe, zählt "Überlastung" als ausreichend?
Bitte nicht falsch verstehen, wir wollen kein Schmu machen. Wir haben sehr lange in finanzieller Unsicherheit gelebt, so das uns ein kleine Rücklage
sehr beruhigen würde. 

Habe im Forum schon nach vergleichbaren Fällen gesucht, aber nicht wirklich was gefunden.

Über Antworten würde ich mich freuen,
Abraxas

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Fallera
Moderator
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Karma: 6
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Beiträge: 1542

Danke
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« Antworten #1 am: 05. Februar 2011, 19:45:58 »

Allerdings wurde mir vom Anwalt gesagt, dass ich dem Treuhänder unter Umständen plausibel machen muss, warum ich den Job - so kurz vor dem Insolvenzverfahren - aufgegeben habe.
- Blödsinn! Sie haben einen Vollzeitjob! Außerdem gelten Obliegenheiten nach 295 InsO erst in der WVP.
Sie brauchen dem TH gar keine Begründung liefern warum sie den Nebenjob aufgeben!

Bezüglich des "kleinen Polsters" wäre ich vorsichtig! Generell würde das Guthaben vom TH zur Masse hinzugezogen werden!
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Kurt Cobain
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