Hi, ich habe gerade den Antrag auf Regelinsolvenz - natürliche Personen - ausgefüllt.
Nach dieser Site hier:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/zustand/verfahren/vf_Insolvenzverfahren.php#anker_sprungmarke_0_13War übrigens viel einfacher, als ich dachte.
Die mühsame Arbeit wird wohl erst dann beginnen, wenn ich alle meine Gläubiger zusammenklamüsern muss.
Was ist, wenn ich einen vergesse?
Oder was ist mit Gläubigern, die seinerzeit auf den Erwerb eines Titels verzichtet haben und deren Forderungen eigentlich verjährt sind? Denen ich aber aus eben diesem Grunde wohlgesonnen bin.
Was ist, wenn ich diese angebe?
Was ist mit Gläubigern aus der Verwandtschaft?
Aber kann es sein, dass ich mir wegen der EV umsonst Sorgen gemacht habe?
Meine Befürchtung war, dass der Gläubiger meine Einkünfte pfändet, womit er zwar einen einmaligen Zahlungseingang hat, aber mir damit die Möglichkeit einer weiteren Erwerbstätigkeit genommen hat.
Aber mit dem Insolvenzantrag habe ich gleichzeitig meine Einkünfte an den von Gericht zu bestimmenden IV abgetreten - womit meines Erachtens einem Einzelgläubiger die Möglichkeit genommen wird, zu pfänden.
In der EV wird auch nach Abtretungen gefragt.
Also sollte in dieser Hinsicht mit meinem Insolvenzantrag Ruhe im Karton sein.
Oder irre ich mich da?
Gruß Leopold Bloom