fassen wir zusammen:
(...)
War dem Finanzamt bekannt, dass Sie Ihre Selbständigkeit eingestellt haben?
Die Zusammenfassung passt und dem Finanzamt ist bereits bekannt, daß ich nicht
mehr selbstständig bin. Derzeit bin ich geringfügig beschäftigt und auf der Suche
nach einer Vollzeitstelle.
Nach erneuter Unterhaltung mit mehreren Mitarbeitern der Schuldnerberatung werde ich
das AG nun schriftlich bitten, meinen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren fortzusetzen.
Bei o.g. SB konnte man mir leider nicht sagen, ob ich dann einen komplett neuen
Anhörungsbogen zugesandt bekomme o.ä.
Des weiteren stelle ich mir gerade die Frage, ob ich dann die Anträge für
die Verfahrenskostenstundung und die Restschuldbefreiung neu stellen muß.
Meine Logik sagt mir, daß die Anträge weiterhin gültig sind, da das Gericht schreibt
der Insolvenzantrag werde denn vom Regelinsolvenzverfahren in das
Verbraucherinsolvenzverfahren "übernommen". - Denke ich richtig? Im Netz konnte
ich leider nichts dazu finden.
Nochmals danke für die schnelle und nette Hilfe! - Sowohl für die bisherigen als auch
zukünftige Antworten!!
