Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:16:59 *
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Autor Thema: Insolvenzantrag letzte Woche gestellt - jetzt neue Arbeitsstelle  (Gelesen 2692 mal)
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hunchback
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« am: 25. Mai 2010, 19:31:12 »

Hallo zusammen!

Letzte Woche habe ich den Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz gestellt. In diese Situation war ich durch Eintritt von Arbeitslosigkeit geraten. Nun hat man mir heute telefonisch eine neue Stelle zugesagt. Ich würde für eine Versicherungsgesellschaft im Vertrieb tätig sein und auch wieder gut bezahlt werden. Das Unternehmen weiß jedoch von meiner Insolvenz noch nichts. Wenn ich dort etwas sage oder gar schriftlich erklären muss, kann ich den Job direkt vergessen. 3 meiner Gläubiger verfügen über Gehaltsabtretungen. Wenn diese beim neuen Arbeitgeber offen gelegt werden, ist alles verloren. Oder läuft fortan alles über den Insolvenzverwalter. Ich möchte den Job unbedingt und kann mich dadurch bestimmt auch schneller entschulden. Was kann ich tun? Wer weiß Rat?
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malud
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« Antworten #1 am: 25. Mai 2010, 20:08:21 »

Wenn Sie befürchten, dass Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, sollten Sie das mit Ihrem Treuhänder besprechen. Sie können beispielsweise so vorgehen, dass Sie Ihrem Treuhänder monatlich Ihre Gehaltsnachweise vorlegen und dann monatlich von sich aus, den pfändbaren Betrag (im Insolvenzverfahren) bzw. den abgetretenen Betrag (in der Wohlverhaltensphase) an den Treuhänder abführen. Auf diese Art und Weise würde der Arbeitgeber jedenfalls vom Treuhänder nichts von der Insolvenz erfahren.

Im übrigen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich kein Kündigungsgrund.
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lenchik22
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2010, 20:35:20 »

Solange die Insolvenz nicht eröffnet ist, wird der AG nichts davon erfahren. Sobald es eröffnet ist, wird sich zunächst der TH in Verbindung setzten und alles aufnehmen. Dann hast du bestimmt schon den Job in der Tasche. Das dauert ja alles noch ein wenig. Aber solange die Probezeit nicht vorbei ist, würde ich dann mit dem TH direkt das so besprechen, wie Vorgänger erläutert hat.

Lg
Lena
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Fallera
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« Antworten #3 am: 26. Mai 2010, 07:50:46 »

Stimme mit Malud überein.

Ist eine schwierige Zeit vom Zeitpunkt des Eröffnungsantrages bis zum Zeitpunkt der eigentlichen Eröffnung. Im schlimmsten Fall werden die Gläubiger bei Deinem neuen AG die Gehaltsabtretungen offen legen. Und selbst im Fall der Insolvenzeröffnung war es bei mir so, dass einige Gläubiger noch Briefe an meinen AG geschrieben haben. In meinem Vertrag war die Gehaltsabtretung jedoch sowieso ausgeschlossen. Ich habe im Vorfeld mit meinem AG gesprochen. In Deinem Fall mit einem neuen Job ist das natürlich nicht ganz so einfach.
Ich denke, da musst Du jetzt einfach durch!
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hunchback
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« Antworten #4 am: 26. Mai 2010, 08:08:21 »

Das ist etwas entmutigend. Mich auf einen neuen Job konzentrieren mit der Angst, dass "da jeden Tag was kommen könnte". Klar ist: Spreche ich mit meinem neuen AG darüber, habe ich sofort verloren. Klar ist aber auch: Noch weiß niemand was von meinem neuen AG (wenn es zum Arbeitsvertrag kommt). Im Insolvenzantrag für das Gericht ist lediglich mein Arbeitslosenstatus angegeben. Die Gläubiger wissen von dem neuen AG (noch nichts). Eigentlich sollte doch jeder Gläubiger dankbar sein, dass man einen neuen Job gefunden hat. So bekommen Sie während der ganzen Zeit wenigstens noch Geld, was bei ALG I oder Hartz IV ja nicht gegeben werde. Ich werde heute noch einmal mit meinem Anwalt in der Sache sprechen. Ansonsten bin ich weiter für jeden guten Tipp dankbar, wie jetzt am besten vorzugehen ist.
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« Antworten #4 am: 26. Mai 2010, 08:08:21 »



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lenchik22
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« Antworten #5 am: 26. Mai 2010, 09:05:56 »

Ich würde den Eröffnungsbeschluss abwarten. Und dann entscheiden.

Wenn du jetzt was sagst, ist der Job ja weg. Was ist wenn die Inso erst später beginnt??? Nicht bei allen läuft es wie bei uns, Antrag am 1.2., Eröffnung am 11.2..... meistens dauert es ja länger...

Drücke dir die Daumen, dass du den Job bekommst, da kannst du ja die vertraglichen Sachen besprechen, wie z. B. Gehaltsabtrettung.

LG
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ELISABETH
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« Antworten #6 am: 30. Mai 2010, 18:23:02 »

 wink
Hallo Hunchback. Bin fast in der gleichen Situation wie Du. Allerdings bestanden bei mir keine Gehaltsforderungen. Ich glaub wenn mein Arbeitgeber von der Inso erfahren würde wär mein Job auch weg. Ich überweise das Geld für die Pfändung selbst an meinen TH ab und das läuft  schon über ein Jahr super so. Viele sind noch ziemlich vorbehalten wegen einer Inso, und können meist dann das private und berufliche nicht trennen beim Arbeitnehmer. Obwohl ich sagen muss mir geht es seit der Eröffnung finanziell besser,da man vorher alles an Geld in die Löcher gestopft hat und nun einen Freibetrag hat und ich damit auch leben kann. Beim Eishockey legen sie einen ja auch Steine in den Weg.oder?
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hunchback
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« Antworten #7 am: 31. Mai 2010, 07:42:06 »

Hallo zusammen! Vielen Dank für eure Mitteilungen; ich habe großen Mut gefunden. Ich halte euch hier auf dem Laufenden, ob und wie es mit dem Job klappt. Nun noch eine andere Frage. Der Inso-Antrag wurde gestellt. Ich habe seitdem aber noch nichts gehört. Frage: Kann ich bei Ebay noch Gegenstände verkaufen und über mein Girokonto abwickeln, bis die Angelegenheit eröffnet ist?
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Fallera
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« Antworten #8 am: 31. Mai 2010, 10:31:11 »

Es ist ja so, dass damit zurechnen ist, dass dein konto über kurz oder lang gesperrt wird! somit wird jegliches guthaben wohl erstmal weg sein! ob das sinn macht jetzt noch solche transaktionen durchzuführen wage ich nicht zu beurteilen!
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« Antworten #9 am: 31. Mai 2010, 10:34:00 »

Mein Konto ist nicht im Soll - auch habe ich noch keinen Mahnbescheid oder ähnliches erhalten. Es kann also noch niemand das Konto schließen - meine ich jedenfalls.
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Fallera
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« Antworten #10 am: 31. Mai 2010, 10:43:12 »

Die Bank wird das Konto zu 99% sperren! War bei mir auch so und ich hatte genug guthaben und keine pfändung! Und, sie darf das! Ist eigtl. die Standardvorgehensweise sobald die Bank von Deinem Insoantrag erfährt!

Ich würde schnellstens alle Lastschriften auf ÜBerweisung umstellen  und für ausreichend Bargeld sorgen!

Sobald dein Treuhänder bekannt ist, setze dich mit ihm in verbindung. er wird nach ein paar tagen in der regel das konto wieder freigeben.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 10:49:25 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 31. Mai 2010, 10:47:25 »

Können Sie mir erklären warum? Und zu welchem Zeitpunkt das geschehen wird? Und was dann zu tun ist?
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Fallera
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« Antworten #12 am: 31. Mai 2010, 10:50:05 »

habe meinen eintrag oben ein wenig geändert!

wenn noch fragen sind, bitte melden ;-)
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« Antworten #13 am: 31. Mai 2010, 11:21:22 »

Danke, dann ist es ja halb so wild. Ich muss sagen, ich fühle mich besser, seit der Antrag raus ist...
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meanmachine
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« Antworten #14 am: 31. Mai 2010, 11:40:30 »

 hi
Moin,
1.Die Bank sperrt dein Konto aus Haftungsgründen.in etwa 2-3 Tage nach Bekanntgabe Eröffnung des Insoverfahrens.
2.In www.insolvenzbekanntmachungen.de kannst du sehen wann deine Eröffnung erfolgt und hast gleichzeitig die Anschrift deines TH sowie dein Aktenzeichen.
3.Sofort dann mit der Bitte um Kontofreigabe TH anrufen o faxen.
4.Leg dir etwas Bargeld zu Hause hin,in manchen Fällen dauert die Kontofreigabe bis zu 14 Tagen. http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/thumbup.gif" alt="thumbup" border="0" />

Gruss
mean.....
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 11:54:58 von meanmachine » Gespeichert
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