Leider fällt die Antwort zu Insolvenzgeld nicht so einfach.
Alles Wichtige finden Sie
hier.
m.E. wird das Insolvenzgeld als Darlehen ausgereicht und das AA meldet es beim Insoverwalter als Forderung an.
Fehlt jetzt der Nachweis auf die tatsächliche Insolvenz des AG, würde das Darlehen vom AN zurückgefordert.
Da es mehrere Beschäftigte im Betrieb gab, sollte über das Insolvenzgericht der Stand der Dinge erfragt werden.
Im Übrigen gibt es seit 2 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wird ein Arbeitsplatz, der trotz körperlicher Gebrechen ausgeführt werden könnte, unter dem Hinweis auf die gebrechen abgelehnt, steht dem Bewerber neben der sofortigen Beschwerde auch ein Schadenserstzanspruch zu.
Dieser wäre zwar gerichtlich einzufordern, aber wenn die Beweislage eindeutig ist....