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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:59:12 *
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Autor Thema: Insolvenzgeld zurückzahlen  (Gelesen 1916 mal)
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bemeyno
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« am: 08. Juni 2008, 12:12:32 »

Hallo, obwohl ich hier viel gestöbert habe, habe ich doch noch die eine oder andere Frage.

Hier jetzt erstmal eine davon:

Ich war zur Zeit der Insolvenz-Eröffnung selbstständig und hatte Arbeitnehmer. Diese haben während der Eröffnungsphase Insolvenzgeld in einer Gesamthöhe von knapp 9.000 € bezogen.

Muß ich dieses Insolvenzgeld irgendwann an das Arbeitsamt zurückzahlen oder fällt der Betrag auch unter die RSB?

Wäre schon schade, wenn nach der (hoffentlich) erteilten RSB in 3 1/2 Jahren wieder Schulden da wären. Wenn es so ist, möchte ich natürlich versuchen, schon jetzt mit dem Zusammensparen anzufangen.  rougi

MfG

bemeyno
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 09. Juni 2008, 07:27:12 »

Wird von derRSB erfasst
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bemeyno
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« Antworten #2 am: 16. Juni 2008, 19:13:17 »

Danke erstmal, und.......

....... was ist mit nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, also Krankenkassen?   huh


mfG

bemeyno
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 16. Juni 2008, 20:23:13 »

da kommt's drauf an,
werden Forderungen (bspw. nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile) als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle anmeldet und es erfolgt kein Widerspruch, werden diese Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Gruss
Feuerwald
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bemeyno
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« Antworten #4 am: 16. Juni 2008, 22:10:39 »

Arbeitnehmeranteile gab es nicht, da es alles 400,-€-Kräfte waren

Wo kann ich sehen, ob die Forderung als "unerlaubte Handlung" angemeldet war? Es war nie die Rede davon.

mfG

bemeyno

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Juni 2008, 22:10:39 »



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dobberstein
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« Antworten #5 am: 17. Juni 2008, 09:13:47 »

Wenn Du an der Gläubigerversammlung teilnimmst - was Du tun solltest - wird Dich der Rechtspfleger diesbezüglich ausdrücklich ansprechen.
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pd
ThoFa
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« Antworten #6 am: 17. Juni 2008, 11:27:47 »

Hallo,

die Beiträge für die Mini Job Zentrale sind keine Forderungen aus unerlaubter Handlung. Gibt ja keine Arbeitnehmeranteile, die man hätte hinterziehen können.
Über jede Anmeldung für Forderungen aus u.H. muss das Gericht den Schuldner informieren und belehren, dass er dagegen Einspruch einlegen kann.

MfG

ThoFa
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bemeyno
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« Antworten #7 am: 17. Juni 2008, 12:07:43 »

Ich war bei der Gläubigerversammlung, war nur keiner da.....außer dem Finanzamt....



und danke an Thofa ........ dann habe ich auch da wenigstens Glück gehabt.

mfG

bemeyno
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