Hallo, obwohl ich hier viel gestöbert habe, habe ich doch noch die eine oder andere Frage.
Hier jetzt erstmal eine davon:
Ich war zur Zeit der Insolvenz-Eröffnung selbstständig und hatte Arbeitnehmer. Diese haben während der Eröffnungsphase Insolvenzgeld in einer Gesamthöhe von knapp 9.000 € bezogen.
Muß ich dieses Insolvenzgeld irgendwann an das Arbeitsamt zurückzahlen oder fällt der Betrag auch unter die RSB?
Wäre schon schade, wenn nach der (hoffentlich) erteilten RSB in 3 1/2 Jahren wieder Schulden da wären. Wenn es so ist, möchte ich natürlich versuchen, schon jetzt mit dem Zusammensparen anzufangen.

MfG
bemeyno