Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 21:00
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:00:01 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenztabelle im Regelinsolvenzverfahren  (Gelesen 518 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
baxter
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 31
-an Sie: 0


« am: 22. Juli 2011, 13:05:54 »

Hallo,
habe im Juli 2010 einen Antrag Verbraucherinsolvenz gestellt. Im August 2010 wurde eine Betriebsprüfung von der Rentenversicherung durchgeführt (Gewerbeabmeldung erfolgte im Juli 2007). Dann wurde aus der Verbraucher- eine Regelinsolvenz. Eröffnung war im Januar 2011. Termin Bericht- und Prüfungstermin war im April 2011. Gericht und IV meinten, ich soll nicht kommen, da eh keiner hingehen wird. Im Mai 2011 bekam ich vom Gericht das Protokoll. Da steht: Es handelt sich um folgende Forderungen Rang 0 (§ 38 InsO) lfd. Nr. 1 bis lfd. Nr. 5. Das Ergebnis der Prüfung wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
Da mir keine Tabelle vorliegt, bat ich das Gericht mehrmals um Übersendung. Ich weiß nicht, welche Gläubiger Forderungen angemeldet haben. Wie kann ich das in Erfahrung bringen? Für Tips und Anregungen bin ich dankbar.
MfG baxter
Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 514

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #1 am: 22. Juli 2011, 13:52:42 »

Du kannst, während der Geschäftszeiten, beim Amtsgericht Einsicht in deine Insolvenzakte nehmen.

Kostenlos und unproblematisch, dann weisste Bescheid  wink
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.593 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz