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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:03:26 *
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Autor Thema: Insolvenzverfahren-Beschluss wann Rechtkräftig?  (Gelesen 751 mal)
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Trulla
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« am: 07. September 2011, 21:23:01 »

der Beschluss vom Gericht über die Aufhebung des Insoverfahren ist mit Schreibdatum  v.9.9.2010.
Ist mit diesem Datum der Beschluss Rechtskräftig?
In dem Beschluss wird nur noch ein Datum genanntund zwar das, wann die WVP voraussichtlich endet(27.9.2013
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Insoman
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« Antworten #1 am: 07. September 2011, 22:48:23 »

Rechtskraft tritt mit Ablauf der Beschwerdefrist ein (§ 289 Inso; § 569 ZPO) - 2 Wochen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 08. September 2011, 11:47:23 »

Ich glaub, die Frage nach der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses hat so auch noch keiner gestellt. § 289 InsO kann jedenfalls nicht richtig sein, denn dies betrifft den Beschluss über die Ankündigung der RSB, was ich für wichtiger für die Schuldner erachte. (Ganz nebenbei: Beim Fragesteller ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig geworden, da sonst keine Aufhebung erfolgt wäre. Ein gutes Zeichen.)

Das Insolvenzverfahren ist höchstwahrscheinlich nach § 200 InsO aufgehoben worden. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel vorgesehen. Also ist er unanfechtbar, § 6 Abs. 1 InsO, wenn der Beschluss von Richter erlassen wurde.
Bei einer Entscheidung durch den Rechtspfleger ist immerhin die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG möglich. Frist 2 Wochen, § 569 ZPO.
Wenn ich tippen würde, würde ich sagen, die Fälle lassen sich an einer Hand abzählen.
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