Das ist ein Problem, das schon vor Jahren hätte deutlich werden müssen.
Wenn die Eltern das Darlehen gemeinschaftlich aufgenommen haben, haftet auch jeder für die volle Summe.
Etwas anders läge der Fall lediglich dann, wenn die Frau als Bürgin in Anspruch genommen würde..
Wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme finanziell nicht leistungsfähig war und auch seinerzeit perspektivisch von nichts Anderem ausgegangen werden konnte, wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten zu prüfen..
Zumindest wenn die Haftung der Ehefrau von der Bank zur Bedingung gemacht wurde.
Sehr gut stehen die Chance hierfür allerdings nicht.
Über die Forderungssumme kann man sich natürlich Klarheit verschaffen, aber bei erfolgter ZV ist meistens mit einer erheblichen Restschuld zu rechnen.
Das die Dame nun in die "Pflicht" genommen werden soll, ist ein ganz normaler Vorgang.

Im Zeifelsfall wird ein weiteres Insolvenzverfahren in der Familie notwendig sein.