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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 22. Februar 2012, 22:17:38 *
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Autor Thema: Insolvenzverfahren Haus, 2 Personen im Grundbuch  (Gelesen 336 mal)
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Babynator
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« am: 28. Januar 2012, 11:49:19 »

Hallo,

ich hoffe ich bin richtig hier.

Und zwar, von meiner Freundin die Eltern haben ein Haus gehabt. Es musste Insolvenz beantragt und die ist jetzt fertig. Der Mann hatte Insolvenz beantragt. Das Haus ist jetzt natürlich weg. Das Problem war aber, es standen beide Eltern im Grundbuch. Nun nach der Insolvenz von dem Vater wird nun die Mutter angeschrieben und soll in Insolvenz gehen, mit einer Summe die das ganze Haus nicht Wert war, wahrscheinlich schon mit Zinsen gerechnet.

Habt ihr noch eine Idee was man in so einer Situation machen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Oli
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Insoman
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« Antworten #1 am: 28. Januar 2012, 13:54:15 »

Das ist ein Problem, das schon vor Jahren hätte deutlich werden müssen.
Wenn die Eltern das Darlehen gemeinschaftlich aufgenommen haben, haftet auch jeder für die volle Summe.

Etwas anders läge der Fall lediglich dann, wenn die Frau als Bürgin in Anspruch genommen würde..
Wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme finanziell nicht leistungsfähig war und auch seinerzeit perspektivisch von nichts Anderem ausgegangen werden konnte, wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten zu prüfen..
Zumindest wenn die Haftung der Ehefrau von der Bank zur Bedingung gemacht wurde.
Sehr gut stehen die Chance hierfür allerdings nicht.

Über die Forderungssumme kann man sich natürlich Klarheit verschaffen, aber bei erfolgter ZV ist meistens mit einer erheblichen Restschuld zu rechnen.
Das die Dame nun in die "Pflicht" genommen werden soll, ist ein ganz normaler Vorgang. sad
Im Zeifelsfall wird ein weiteres Insolvenzverfahren in der Familie notwendig sein.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Babynator
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« Antworten #2 am: 28. Januar 2012, 23:26:22 »

Hallo, 

danke für die Antwort.

Wie meinst du das mit als Bürgerin? Also was ich jetzt weiß ist, dass beide im Grundbuch standen. Ob beide den Kredit zusammen aufgenommen haben muss ich nocheinmal fragen.

Naja und es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass die Frau mit in Insolvenz gehen muss. So hätte man ja können gleich alles mit einem "Aufwasch" machen können. Das Haus wurde ZV, aber der Preis kommt nicht mit in die abbezahlte Summe mit rein, oder? Also man kann nicht zB für den Hausbau 150000€ bezahlen, 60000€ wurde über die ZV eingenommen, der Vater war in Insolvenz und dann nochmal eine Summe von der Frau in Höhe von circa 130000€, oder?

Wäre wirklich dringend, wegen der Antwort. Es wird schon von Kontopfändung ausgegangen und da die Frau sich zur Zeit um Ihren Mann kümmern muss, ist es natürlich noch schwieriger auf einen grünen Zweig zu kommen.
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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #3 am: 29. Januar 2012, 00:57:27 »

" Es wird schon von Kontopfändung ausgegangen"

Eine Antwort ist ohne Kenntnis der Sachlage nicht möglich. Wenn ein Ehepartner im Grundbuch als Miteigentümer steht, kann man i.d.R. davon ausgehen, dass dieser auch kredittechnisch mitverpflichtet ist. 

Wenn dem so ist, befreit die Restschuldbefreiung des anderen Ehepartner den Mitverpflichteten nicht von seiner Schuld.

Und wenn hier schon von einer drohenden Kontopfändung besprochen wird, muss dazu auch ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Dann wäre die Sachlage klar.
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