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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:03:49 *
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Autor Thema: Insolvenzverfahren, Nutzungsentschädigung, Haus behalten  (Gelesen 1697 mal)
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R2D2
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« am: 20. April 2008, 12:59:45 »

Beitrag abgetrennt und neuen Thread erstellt. Bitte keine Threads "klauen". ThoFa

Hallo Kollegen,
ich muß mich jetzt mal mit einer Frage bei euch einmischen.
Nach Beginn des Regel IV 09/2007 wohne ich noch in meinem Einfamilienhaus und zahle auch Nutzungsentschädigung an den IV. Wisst Ihr eine Möglichkeit, ob ich trotzdem in dem Haus bleiben kann, oder wird es in jedem Fall verkauft? Habe bereits mit dem IV darüber sprechen wollen, werde aber immer hingehalten und soll nicht mehr nachfragen. Wenn das Haus nämlich in jedem Fall Futsch ist, werde ich so bald als möglich ausziehen und dem IV meinen Schlüssel bringen.

mfg
R2D2
« Letzte Änderung: 20. April 2008, 23:09:57 von ThoFa » Gespeichert
ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #1 am: 20. April 2008, 23:06:42 »

Hallo,

tja was soll man jetzt dazu schreiben ?

Warum zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung an den IV, um in Ihrem eigenen Haus zu wohnen ?

MfG

ThoFa
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paps
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« Antworten #2 am: 20. April 2008, 23:16:23 »

Warum will er ausziehen, bevor ein neuer Eigentümer da ist ?

Mann könnte die Nutzungsentschädigung sparen.
Bei eisernem Willen sogar den Sparstrumpf mit diesem Betrag bemühen.

Und locker noch ein Jahr Mietfrei wohnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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