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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:04:08 *
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Autor Thema: Insolvenzverfahren - Schulden aus Straftat  (Gelesen 4484 mal)
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nomoney81
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« am: 22. März 2009, 16:49:43 »

Nach langer Zeit mal wieder hier :-) Meine finanzielle Situation erholt sich immer mehr. Nun habe ich aber mal eine Frage zu einem Freund von mir. Ich schildere mal einfach die Sachlage und hoffe ihr habt eine Idee bzw könnt mir/ uns weiterhelfen.

Also in der wilden Jugendzeit 2001 ist durch eine Straftat eine Gesamtschuld von ca 200.000 € entstanden. Falls relevant mach ich gerne nähere Angaben dazu. Hinzu kommen weitere Schulden von ca 15.000 € bei verschiedenen kleineren Gläubigern. Nach jahrelangem " Kopf in den Sand stecken" will man nun eine Lösung für diese missliche Lage finden. Bei einem Besuch bei der ortsansässigen Schuldnerberatung wurde der glorreiche Tipp" Verlass das Land!" halb ironisch gegeben. Für uns/ ihn stellt sich nun die Frage ob die aus der Straftat entstandene Gesamtschuld durch eine Privatinsolvenz erlischt, oder es dort gesonderte Regelungen, da selbst herbeigeführt gibt. Hoffe mal wieder auf euer Fachwissen und evtl Erfahrungsberichte. Für nähere Details einfach fragen. Lieben Gruss und schonmal danke.
Nomoney81
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« Antworten #1 am: 22. März 2009, 19:50:41 »

wie setzen sich die 200.000 zusammen?
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« Antworten #2 am: 22. März 2009, 20:21:03 »

Hallo Paps,

also ich geh mal etwas mehr ins Detail. Es war ein ganz unglücklicher und noch hinzu dummer Vorfall. Also Anklage lautet Raubüberfall: War folgender Weise abgelaufen. Angetrunken nachts unterwegs und im Übermut eine andere Person ( auch betrunken ) einen Schlag an den Kopf versetzt. Dieser stürzte unglücklich auf den Bordstein und verletzte sich so stark am Kopf das die hohe Summe von 200.000 € ( OP usw. )  einstanden ist. Der Raub bezieht sich jedoch nur auf 40 Mark die dem Opfer entwendet wurden. Dafür wurde eine Jugendstrafe abgesessen. Habe selbst mal gegoogelt und einen Beitrag in einem anderen Forum gefunden wo es heißt das Schulden aus Straftaten ( Erpressungen, Diebstähle, u.ä ) nicht freigestellt werden. Für mich sehen diese Delikte aus wie Kapitaldelikte. ( Wäre ja auch ein Freilos wenn mann diese auch noch über eine Insolvenz erlassen bekommen würde. ) Aber wie sieht es denn mit dem dadurch entstandenen Schaden aus??? Hast du da Ahnung?
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nomoney81
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« Antworten #3 am: 22. März 2009, 20:56:55 »

Resultierend aus dem geschilderten Vorfall stellen sich mir nun 2 Fragen.


1:  Gibt es eine Möglichkeit diese Hohe Summe zu erlassen?

- Wenn ja welche?

2:   Gilt der Ausschluss der Erlassung nur bei erwirtschafteten Kapital durch Straftaten oder generell   auch bei den dadurch entstandenen Kosten wie beschrieben?

Er sucht halt nach einer Lösung aus dieser Situation, um sein Leben wieder geregelt fortführen zu können.

Schon mal Danke

Nomoney81

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« Antworten #4 am: 23. März 2009, 17:24:36 »

Nicht erlassen werden die Tagegelder oder Bußgelder.

Da der Hauptteil Behandlungskosten sind, sollten diese unter die RSB fallen.
analog dieser Entscheidung

21.6.2007, Az: IX ZR 29/06
Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im
Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des
Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug
sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen
Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht
ausgenommen.


Es bleibt also abzuwarten, ob die KK des Geschädigten einen Antrag auf vbuH stellt.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. März 2009, 17:24:36 »



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nomoney81
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« Antworten #5 am: 25. März 2009, 00:02:37 »

Erstmal danke für die Antwort.

????? Es bleibt also abzuwarten, ob die KK des Geschädigten einen Antrag auf vbuH stellt. ??????

Was heisst denn das in deutsch :-)   

Und was wären nun die ersten Schritte ?

Lieben Gruß Nomoney81
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nomoney81
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« Antworten #6 am: 25. März 2009, 00:15:24 »

Die Übersetzung ins deutsche hab ich grad mal gegoogelt.

Wäre aber über Ratschläge des weiteren Vorgehens dankbar.
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« Antworten #7 am: 26. März 2009, 20:51:20 »

da googlen hätten Sie sich sparen können.
Alle notwendigen Abkürzungen finden Sie auch im Forum.

Grundsätzlich könnte ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Angriff genommen werden.
Bereits beim AEV (außergerichtlicher Einigungsversuch ;-) ) wird sich zeigen, wie die Kk wegen der Behandlungskosten reagiert.
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« Antworten #8 am: 26. März 2009, 23:36:11 »

Lach danke.

Habe auch bereits einen Termin bei einem Insolvenz Anwalt vereinbart ich werde mal schauen was daraus wird und hier berichten.

Vielen Dank erstmal für die Beratung.

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