hallo,
zu meinem vor-posting, habe ich die sache bei meinem besuch der IVin mal so ganz nett angeschnitten, dies wurde auch so ganz nett übergangen.
Die IV schrieb mir, dass sie den betrieb mit dem zeitpunkt der verfahrenseröffnung freigibt. kann ich nun die einbehaltenen umsatzsteuerrückzahlungen von ihr zurückfordern?
ob ich es mache, oder nicht, weiß ich noch nicht, da ich ja auch die kosten bei seite bekommen muß (stundung), aber es wäre ja mal nett zu wissen, ob....
noch 4 und den rest von heute

gruß dennis