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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:04:18 *
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Autor Thema: Insolvenzverfahren Vollzeitjob + Nebenbei selbständig  (Gelesen 2079 mal)
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Norbi76
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« am: 11. April 2007, 18:38:33 »

Hallo zusammen,

folgende Sachlage. Ich habe mich während meiner Arbeitslosigkeit mit einem gewerblichen Internethandel nebenbei selbständig gemacht. Das ganze wurde ordnungsgemäß dem IV gemeldet, seither reiche ich jedes Monat meine Einnahmen / Ausgaben-Liste ein.

Nun stehe ich seit dem 19.03. wieder in einem festen Arbeitsverhältnis und mir wurde vom IV gesagt, dass logischerweise die Gewinne aus der selbständigen Nebentätigkeit zum Gehalt des Arbeitsverhältnisses addiert werden und danach die Pfändungsgrenze angesetzt wird.

Macht natürlich für meiner einer wenig Sinn das ganze noch zu betreiben, deshalb würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich z.B.

1. Die Nebentätigkeit komplett aufgebe. Reicht dem IV die Gewerbeabmeldung? Kann ich das ganze erst beenden, wenn alle vorrätigen Artikel verkauft sind?

2. Die Nebentätigkeit an eine dritte Person übergebe. Sozusagen mein Gewerbe abmelde und jemand anders dies übernimmt. Kann dieser dann komplett meinen Warenbestand übernehmen oder muss ich erst alles verkaufen und derjenige neu von null anfangen?

Schonmal vielen Dank für alle die weiterhelfen können  :-) [addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 12. April 2007, 19:17:11 »

Wenn aus dem Job Beträge abgeführt werden können und es sich um einen Vollzeitjob handelt sollte die Gewerbeabmeldung kein Problem sein.
Die Zusammenrechnung ist vom grunde richtig, nach einem Vollzeitjob aber nur zur Hälfte, da dies ja wohl Überstunden sind(?)
M.E. ist der nebenerwerb aber in der WVP nicht mehr von der Abtretungserklärung erfasst.

Sie können natürlich ohne Zustimmung des TH mit ihrer Firma machen was Sie wollen, da Sie ja die Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit anderweitig erfüllen.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
DennisK
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« Antworten #2 am: 13. Mai 2007, 14:04:51 »

hallo, ich greife diesen thread einfach mal auf, da es sich meiner frage ähnelt:

also, gleiche geschichte wie der vorredner,

1.) jedoch mache ich meistens minus, kann ich dann auch den verlust von meiner haupttätigkeit abziehen?
2.) wurde das gewerbe aus der masse freigegeben, die umsatzsteuer-rückzahlungen wurden von der IV beim FA eingefordert, habe ich da nun ein recht auf rückzahlung, das meine IV mir das geld aus dem gewerbe zurückzahlen muß?

vielen dank für die antworten!
gruß dennis
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DennisK
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« Antworten #3 am: 15. Mai 2007, 06:46:47 »

hallo,
zu meinem vor-posting, habe ich die sache bei meinem besuch der IVin mal so ganz nett angeschnitten, dies wurde auch so ganz nett übergangen.

Die IV schrieb mir, dass sie den betrieb mit dem zeitpunkt der verfahrenseröffnung freigibt. kann ich nun die einbehaltenen umsatzsteuerrückzahlungen von ihr zurückfordern?

ob ich es mache, oder nicht, weiß ich noch nicht, da ich ja auch die kosten bei seite bekommen muß (stundung), aber es wäre ja mal nett zu wissen, ob....

noch 4 und den rest von heute  juchu

gruß dennis
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #4 am: 16. Mai 2007, 00:34:28 »

Hallo,

zu 1 : Nein Sie können den Verlust nicht vom Einkommen des Hauptjobs abziehen.

zu 2 : Ja, die Umsatzsteuer muss die IVin an Sie auszahlen.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Mai 2007, 00:34:28 »



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