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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:31:01 *
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Autor Thema: Insolvenzverschleppung auch bei Einzelfirma?  (Gelesen 2167 mal)
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« am: 10. Dezember 2006, 19:05:44 »

Hallo Zusammen,
wirklich sehr Informatives Forum hier,vielen Dank Dafür.
Meine anliegen;
ich betreibe eine baugeschäft seit über 3,5 Jahren,vor zweijahren habe ich über 60 Tausend euro verloren weil ein Auftraggeber insolvent gegangen ist habe damals alles auf die reihe gekriegt,privat-und bankkredite,gespartes.Nun stehe ich nochmal vor dem selben situation das ein Auftraggeber insolvent geht (GmbH)Ein bißchen dummheit von mir das ich für gmbH´s arbeite und das in Baubranche man immer in großensummen in vorleistung tretten muß um geld zu verlangen.

Nun fängt das bei mir die Illigiudität an das ich die rechnungen nicht mehr bezahlen kann weil das geld mir fehlt.
Die auftragslage ist im moment gut auch langfristig.
Wen ich meine Privateschulden auch zurechnen bin ich eigentlich auch insolvent.
Erste frage:Bin ich verpflichtet insolvenz zu beantragen wie bei einer GmbH weil es sich um mehr als 20 gläubiger handelt und vieles davon geschäftliche verbindlichkeiten sind?
Wen ich aber meine gläubiger ruhigstellen kann oder eine außergerichtliche einigung finden kann,darf ich meine geschäft weiterführen?
Ich habe manche sachen (baumaschinen,geräte) die ich nicht unbedingt brauche,kann ich die verkaufen um etwas liquide zu sein oder paar rechnungen(wichtige) zu bezahlen?

Dämnächt ist auch eine privatdarlehn von meiner kumpel fällig kann ich das von der geschäftskonto überweisen? Weil das geld was ich von Ihm geliehen habe habe ich nachweislich in meinem geschäft reingesteck!

Viele fragen.Ich hoffe es kann jemand mir helfen,ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

Vielen Dank nochmal.
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paps
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« Antworten #1 am: 10. Dezember 2006, 22:43:23 »

Erst mal auch Ihnen willkommen.

Die wichtigste Antwort zu erst, Sie unterliegen als Einzelumterehmer nicht der \"Insolvenzverschleppung\".

Sie können wie vorgeschlagen, einen Solvenzversuch unternehmen.

Ich gehe mal davon aus, dass ThoFa, unser Spezi auf diesem Gebiet, sich hier auch einklinken wird.
Scheinbar hat er aber derzeit viel zu tun.
:manno: [addsig]
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ThoFa
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« Antworten #2 am: 11. Dezember 2006, 00:37:07 »

Hallo,

wie Paps schon schrieb, eine detaillierte Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages gibt es nicht, weiter gehen wir mal nicht darauf ein, wer weiß wer hier alles mitliest. ;-)

Sie können natürlich Sachen verkaufen, die Sie zur Geschäftstätigkeit nicht mehr benötigen. Damit haben Sie auch die erste \"Insolanerpflicht\" schon verinnerlicht; Schaffung von Liquidität !!

Bestenfalls sollten Sie sich in Beratung begeben, um zu prüfen, ob sich Ihr Unternehmen tatsächlich lohnt und wenn ja was der beste Weg ist wieder in vernünftiges Fahrwasser z kommen.

MfG

ThoFa
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« Antworten #3 am: 11. Dezember 2006, 01:00:08 »

Danke Herr Falk,
mein unternehmen hat in den vergangene jahren nur für die schulden erwirtschaftet(Forderungsausfälle)
Ich bin mir nicht sicher ob die lage in 3-oder 6 jahren anders aussieht wie heute bei derzeitigen situation.
Mit ein vernüftiges concept ist das bestimmt wieder hinzukriegen aber wie soll einer der in matsch wühlt eine vernüftige concept erstellen und erarbeiten?

Können sie mir die ersten drei ziffern Ihrer PLZ nennen?

Ich brauche eine schuldenberater,Habe mit anwälten aus meiner stadt schlechte erfahrungen gemacht,die haben solange gezögert bis meine Auftraggeber insolvent gegangen sind.

Würde mich über eine kontakt diesbezüglich freuen.

Mfg.[addsig]
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 11. Dezember 2006, 01:00:08 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 11. Dezember 2006, 01:12:06 »

Hallo,

Sie haben eine PN.

MfG

ThoFa
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