Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 21:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:11:04 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenzverwalter hat keinen Überblick  (Gelesen 406 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Angela Merkel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 15. Oktober 2011, 01:50:40 »

Hallo und guten Abend Euch allen.
Ich habe hier mal eine lustige aber für mich sehr ärgerliche Geschichte. fuchsteufelswild
Ich befinde mich seit etwa 3 Jahren in der WVP,gehe Vollzeit arbeiten und führe monatlich ca 220€
an den Verwalter ab.In der gesamten Zeit gab es keinerlei Ärger mit dem VW und jetzt kommt der Knaller!
Ich habe ihm im am 12.9.2011 wie immer meine Abrechnung vom Vormonat zukommen lassen und am 16.9 den errechneten Betrag aufgrund SEINER!! Antwort überwiesen.Am 24.9 bekomme ich Post mit der bitte ihm eine aktuelle LA vorzulegen.Habe daraufhin bei ihm im Büro angerufen,und seiner Vorzimmerdame mitgeteilt das die aktuelle La vorliege und ich aufgrund SEINES Schreiben bereits überwiesen habe.Frau sagte mir das es sich wohl überschnitten habe und erledigt sei.
Am 10.10 bekomme ich wieder mal Post mit der Überschrift letze Mahnung!!
In dem Schreiben teilt man mir mit das seit besagtem Erstschreiben keine aktuelle LA vorlege,kann ja auch nicht da meine Firma immer erst um den 10.-15 des Folgemonats die LA rausgibt.Da ich leider auch noch ne Woche Krank war konnte ich sie nicht umgehend in Empfang nehmen und weiterreichen.Bis hierhin war ich der Meinung das sich die Sache mit dem Telefonat erledigt habe.
Jetzt droht mir der Kollege VW mit Mitteilung an das INSOgericht wegen unzureichender Mitwirkung,die zum Versagen der RSB führen könne Oh_no heulen!!!!!!!
Habe ihm heute nochmal den Sachverhaltgeschildert,und auf meine pflichtgemässe Mitwirkung hingewiesen und ihm sobald ich nächste Woche wieder arbeite die LA zugesichert-wie immer.Leider liegt der Termin ausserhalb seiner gesetzten Frist.Wenn es nicht um meine RSB gehen würde,ne echte Lachnummer. lollol
Jetzt stellt sich mir die frage was ich tun kann,wenn er mich aufgrund eigener Inkompetenz in die Pfanne haut(nach über 3 Jahren beispielhafter Mitwirkung)?Und was auch noch interessant wäre ob ich den Kollegen in diesem Falle wegen besagter und erwiesener Inkompetenz vom Insogericht austauschen lassen kann?Oder bin ich,auch wenn der Mann mein Verfahren ernsthaft gefährden solle,  weiter auf ihn angewiesen???? nono
Vielen dank für Eure Meinungen im Vorraus
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 15. Oktober 2011, 09:01:39 »

Ich würde das Inso-Gericht selbst anschreiben und die Briefe des TH in Kopie beifügen, dazu das Schreiben, mit dem die Lohnabrechnung übersandt wurde sowie eine Kopie des Kontoauszugs des überwiesenen Betrages. Das Gericht würde ich bitten den TH darauf hinzuweisen, dass Sie der Mitwirkungspflicht nachgekommen sind.
Dann geht der Schuss des TH ins Leere.
Sie müssen natürlich damit rechnen, dass der TH stinkig wird und die Abtretung dem Arbeitgeber anzeigt. Mehr Möglichkeiten hat er aber nicht. Und eine RSB-Versagung konstruieren zu wollen dürfte angesichts der nicht normierten Mitwirkungspflicht in der Wohlverhaltensphase eher zum Scheitern verurteilt sein.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Tags: Insoverwalter  Lachnummer Schildbürgerstreich 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2543 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz