Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:11:13 *
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Autor Thema: Insolvenzverwalter möchte:  (Gelesen 562 mal)
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wessi
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« am: 02. Juli 2011, 11:33:08 »

Hallo Leute,
meine Frau hat Schulden mit in die Ehe gebracht (vh seid 2005).
Wir haben vor der Ehe eine Gütertrennung vereinbart, da ich ein Haus und noch einiges gespartes habe.
Nachdem meine Frau nun 2011 das Verbraucherinsolvenzverfahren eingereicht hat, dass auch eröffnet wurde, bekommt sie vom Insolvenzverwalter ein Schreiben, in den steht das meine Frau zu einem Besprechungstermin folgende, mir unklare, Unterlagen mitbringen soll

Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung des Ehepartners
Frage: was geht den an was ich verdiene?
Ich habe doch damit nichts am Hut

Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Frage: da kommen wir nicht ran
wir haben zu einer Tochter keinen Kontakt und lehnen diesen auch ab, da der Freund der Tochter uns bedroht hat

Sämtliche Unterlagen über Immobilien
Frage: meine? Oder nur die der Frau?

Aufstellung sämtlicher Bankkonten....
Frage: die meiner Frau? Oder auch meiner?
Und wenn ja, was geht den das an?

Ich geh mir schon mal nen Strick holen!
Danke für Eure Antworten
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Achdujeh


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« Antworten #1 am: 02. Juli 2011, 11:53:42 »

Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung des Ehepartners
Frage: was geht den an was ich verdiene?
Doch, es geht ihn schon etwas an. Die Frage, wieviel unterhaltsberechtigte Personen deine Frau hat, lässt sich kaum anders klären, als dass dem TM mitgeteilt wird, ob und wieviel eigenes Einkommen Ehepartner und KInder haben.

Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Frage: da kommen wir nicht ran
wir haben zu einer Tochter keinen Kontakt und lehnen diesen auch ab, da der Freund der Tochter uns bedroht hat
Gibt es z.B. Kindergeld, Einträge auf der Lohnsteuerkarte? Wenn kein Unterhalt geleistet wird, dann kann man das ja einfach mitteilen, wenn Unterhalt geleistet wird, gibt es darüber sicher Nachweise (z.B. Überweisungen).

Sämtliche Unterlagen über Immobilien
Frage: meine? Oder nur die der Frau?
Alle, bei denen die Frau beteiligt ist.

Aufstellung sämtlicher Bankkonten....
Frage: die meiner Frau? Oder auch meiner?
Und wenn ja, was geht den das an?
Alle Bankkonten, deren Inhaberin deine Frau ist, außerdem natürlich gemeinsame Konten.

Ich geh mir schon mal nen Strick holen!
Ich weiß nicht, ob es Sinn macht den TH aufzuhängen  huh.

FG Achdujeh
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wessi
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« Antworten #2 am: 02. Juli 2011, 12:08:57 »

Hallo Achdujeh,
danke für die Antwort,
der Strick ist für mich  sad

Zitat
Gibt es z.B. Kindergeld, Einträge auf der Lohnsteuerkarte? Wenn kein Unterhalt geleistet wird, dann kann man das ja einfach mitteilen, wenn Unterhalt geleistet wird, gibt es darüber sicher Nachweise (z.B. Überweisungen).

Kindergeld gibt es das aber direkt an das Kind überwiesen wird
Frage: müssen wir das nachweisen?

Alles andere: nein

meine Frau hat schon seid Jahren keine Einkünfte mehr, kein Bankkonto (ist meines seid 30 Jahren, meine Frau hat nur darauf Vollmacht, da ich Sehbehindert bin und keine Einkäufe mehr machen kann), die Immobilie hatte ich schon vor der Ehe
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Insoman
Moderator
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« Antworten #3 am: 02. Juli 2011, 14:52:15 »

..immer mit der Ruhe...
Lieber Wessi,
Unabhängig von den angaben Ihrer Frau im Eröffnungsantrag ist der TH als Gläubigervertreter durchaus berechtigt, verschiedene Angaben zu überprüfen..
Das Inso-Verfahren als personenbezogenes Verfahren nimmt tatsächlich nur Ihre Frau in die Haftung und Pflicht..
Bleiben Sie, wenn möglich, gelassen und vertrauen Sie bitte darauf, dass Ihr persönliches Alleineigentum nicht angetastet werden kann.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Der_Alte
weiß was
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« Antworten #4 am: 02. Juli 2011, 16:11:43 »

Die Antworten sind doch ganz einfach.

Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung des Ehepartners
Frage: was geht den an was ich verdiene?
Ich habe doch damit nichts am Hut Hat der Treuhänder keinen Anspruch drauf. Auf Nachfrage kann die Frau mitteilen, dass Sie arbeiten und wieviel Sie netto verdienen. Diese Angabe braucht er um die Frage eines Antrages, Sie nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person anerkannt werden sollen, zu prüfen. Alternativ kann sie mitteilen, dass Sie soviel verdienen, dass Ihre Frau auf die Anrechnung Ihrer Person als unterhaltsberechtigt verzichtet. Die Frage ist ja, wie hoch das Nettoeinkommen der Frau überhaupt ist. Solange sie unter dem aktuellen Freibetrag von 1029 € liegt ist es ohnehin egal.

Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Frage: da kommen wir nicht ran
wir haben zu einer Tochter keinen Kontakt und lehnen diesen auch ab, da der Freund der Tochter uns bedroht hat
Wenn kein Unterhalt an die Tochter gezahlt wird reicht das als Mitteilung. Dann ist sie ebenfalls nicht als unterhaltsberechtigt anzusehen.

Sämtliche Unterlagen über Immobilien
Frage: meine? Oder nur die der Frau?

Natürlich nur die Immobilien, die Ihrer Frau ganz oder anteilig gehören.

Aufstellung sämtlicher Bankkonten....
Frage: die meiner Frau? Oder auch meiner?
Und wenn ja, was geht den das an?
Wenn die Frau kein Bankkonto hat, reicht meiner Meinung nach zunächst der Hinweis, dass kein eigenes Konto vorhanden ist.

Und wie Insoman schon schrieb kommt an Ihr Vermögen ohnehin niemand.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #4 am: 02. Juli 2011, 16:11:43 »



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