Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 21:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:11:43 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenzverwalter verlangt Pfändungsrückzahlung für ein Jahr  (Gelesen 460 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sonne1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 20. September 2009, 21:54:15 »

Hallo,

ich bin seit dem 12.09.2008 in der Wohlverhaltensperiode. Am 16.08.2008 habe ich geheiratet und meinem TH mitgeteilt, dass ich geheiratet habe. Aufgrund dessen wollte er eine Heiratsurkunde sehen. Ende September habe ich zum ersten Mal nach der Heirat meine neue Lohnabrechnung erhalten und festgestellt, dass weniger an den TH gepfändet wurde.
Deshalb habe ich mich mit meinem TH (sein Angestellter, den TH kenne ich nicht, nur vom Papier) in Verbindung gesetzt und ihm dieses mitgeteilt und auch das mein Ehemann ein eigenes Einkommen hat. Weiterhin habe ich meine Einkommensteuer von 2008 mit sämtlichen Unterlagen auch die von meinem Mann im Februar diesen Jahres an die Kanzlei gesandt. Die Pfändungen sind aber weiterhin niedriger als vor meiner Heirat. Ich war auch bei meinem AG und habe gesagt, dass er mehr überweisen müsste, da mein Ehemann ein eigenes Einkommen hat. Mein AG hat nur gesagt, dass ihm kein gerichtlicher Beschluss vorliegt und er deshalb auch nicht die Unterhaltsverpflichtungen ändern könnte.

Jetzt kam zum ersten Mal der Jahresfragebogen, den ich mit allen Angaben versehen habe, Kindergeld, Kindesunterhalt, Einkommen des Partners mit allen Lohnabrechnungen habe ich diesen Fragenbogen an den TH gefaxt.

So nun komme ich zu meinen Fragen:

1. Kann der TH das Geld was zu wenig gepfändet wurde nachfordern obwohl ich doch alle     Angaben gemacht habe?

2. Wird mir jetzt die Restschuldbefreiung verwehrt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG

Sonne

Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.
Gespeichert

"Alles wird gut"
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 21. September 2009, 09:10:26 »

Hallo,

zweimal nein.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2451 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz