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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:11:52 *
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Autor Thema: Insolvenzverwalter verlangt monatlich 200€ ????  (Gelesen 569 mal)
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schuldner87
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« am: 09. Juni 2011, 22:47:35 »

Hallo ich habe eine Frage meine Insolvenzverwalter meint das ich jeden Monat von meinem Gehalt immer 200€ an die Gläubiger zahlen muss...stimmt das???
ich arbeite in Teilzeit dennoch komme ich im Monat auf meine 1000 bis 1100€ Netto im Monat!!!
und er meinte ich müsste noch mir ein 400€ job zu legen, damit 200€ im monat pfändbar sind!!!stimmt das....???
ich bin single und wohne noch bei meinen Eltern...ich habe keine Unterhaltspflichtigen Personen und werde nächstes Jahr meine Ausbildung beginnen in der ich weniger verdienen werde als jetzt...kann sich das negativ auswirken????
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 10. Juni 2011, 09:56:59 »

In der Wohlverhaltensperiode gilt grundsätzlich, dass in Vollzeit gearbeitet werden muss. Wenn also bisher nur eine Teilzeitstelle ausgeübt wird kann es eine Obliegenheitsverpflichtung sein, sich nicht um eine Vollzeitstelle zu bemühen oder auf andere Weise einen pfändbaren Betrag zu erzielen. Insofern hat der Treuhänder recht.
Sie könnten natürlich auch von dem aktuellen Betrag einfach 200 € abführen, dann hätten Sie dem Ansinnen des Treuhänders ebenfalls genügt.

Wenn Sie in Vollzeit eine Ausbildung machen dürfte dem nichts entgegenzuhalten sein, da Sie dann ja eine Vollzeitstelle ausüben. Ich würde das aber mit dem Treuhänder vorab besprechen. Es könnte nämlich Probleme geben, weil vom Ausbildungsgehalt nicht zu pfänden ist und damit durch Aufgabe der bisherigen Tätigkeit tatsächlich eine Gläubigerbenachteiligung entstehen könnte, die die RSB gefährdet.
Das könnte man umgehen, wenn zB monatlich eine freiwillige Zahlung an den TH erfolgt.
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Es grüßt der Alte
Achdujeh


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« Antworten #2 am: 10. Juni 2011, 10:40:17 »

Gibt es eine Begründung dafür, warum es 200 € im Monat sein müssen und warum nicht nach Tabelle abgeführt wird?

FG Achdujeh
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tomwr
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« Antworten #3 am: 10. Juni 2011, 14:58:43 »

meine Insolvenzverwalter meint das ich jeden Monat von meinem Gehalt immer 200€ an die Gläubiger zahlen muss...stimmt das???

Meint er das schriftlich oder mündlich ?
Ist das nur eine Meinung oder konkrete Aufforderung ?
Falls schriftlich, was hat er genau geschrieben ?
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