Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:12:12 *
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Autor Thema: Insolvenzverwalter will Steuererklärung für meinen Mann machen - gegen Honorar  (Gelesen 3420 mal)
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quecke41
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« am: 03. Juni 2008, 19:06:00 »

Hallo zusammen!
Ich habe dieses Forum gerade entdeckt und mich auch gleich angemeldet.

Denn ich habe ein Problem, bei dem mir nicht mal ein Mitabeiter des Gerichtes genau Auskunft geben konnte.
Um so mehr ist es in meinem Interesse, eine genaue Auskunft zu erhalten oder besser noch Gleichgesinnte hier zu treffen.

Mein "Fall":
Ich bin seit Ende 2006 in der Insolvenz.
Mitte 2007 habe ich geheiratet. Mein Mann hat mit meiner Insolvenz nichts zu tun, er ist Angestellter.

Er (ich auch) hat seine Einkommensteuererklärung immer selber gemacht.

Da wir beide in 2007 in der Steuerklasse IV waren erhalten wir natürlich eine ordentliche Rückzahlung vom Finanzamt.

Wir wollen uns gemeinsam veranlagen lassen (logisch).

Nun die Aussage des IV:
Er müsse die Steuererklärung machen und zwar für uns beide.

Heißt: Für meinen Teil Steuererklärung fallen für mich keine Kosten an, ABER sehr wohl für den Teil meines Mannes.
Er gäbe die Unterlagen an einen Steuerberater und dieser MÜSSE auch die Daten meines Mannes prüfen.
Und genau deshalb MÜSSE mein Mann auch den Steuerberater zahlen.
(Oder: wir müssten uns getrennt veranlagen lassen)

Die Schuldnerberatungsstelle und das Gericht sagte mir: so einen Fall hatten wir noch nicht. Wenn, sind beide Partner in der Insolvenz.

Wer ist denn ebenfalls in so einer Situation?
Wie läuft das denn bei Ehepartner, wenn einer Insolvent ist und der anders Angestellter?

Gruß
quecke
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paps
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« Antworten #1 am: 03. Juni 2008, 19:56:24 »

Erst einmal willkommen.

Da Sie beide Einkommenstseuererklärungen selber machen (machten) braucht es keinen Steuerberater.

Da scheint ja mal ein Th wirklich die Erklärung machenzu wollen.
Was gibt es denn zu holen?
Oder ist er mit dem Steuerberater ....

Sie können aus meiner Sicht die Unterlagen soweit vorbereiten und dem TH vorlegen.
Dann spart er die Kosten für Ihre Erklärung an den Steuerberater aus der Masse.

Sie können auch aus meiner Sicht nicht zur getrennten Veranlagung gezwungen werden.

Es wäre auch möglich, die erklärung von einem Hilfeverein erstellen zu lassen und der Th zahlt Ihren Part an den Verein.
Ist alle mal billiger als ein Steuerberater, der nicht nötig ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
quecke41
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« Antworten #2 am: 04. Juni 2008, 14:03:29 »

Hallo Paps!
Danke für die Antwort.

Ich sehe das auch so wie Sie.

Wir hatten unsere Steuererklärung auch schon fertig und dem Finanzamt vorgelegt.
Da dies das erste mal während meiner Insolvenz war, hatte ich auch unterschrieben. Dem Finanzamt ist bekannt, dass ich in der Insolvenz bin und hat meine Unterschrift auch so akzeptiert.

Nun gut, der IV muß unterschreiben. Soll er auch. Ich sagte ihm, wir holen die Unterlagen wieder vom FA zurück und schicken sie ihm zu. Die Unterlagen sind ja ok (wie gesagt, bereits vom FA geprüft).
Neeee, soooo ginge das nicht.
Bei gemeinsamer Veranlagung müsse der Steuerberater (seine Steuerberater!!!!!!) erst mal alles prüfen.

Ich selber bekomme nichts raus.
ABER: mein Mann bekommt aufgrund unserer Hochzeit 5.500 Euro raus.

Nachtigall.....so denke ich mir.
Genau daran kann nämlich der Steuerberater (und der IV!!!) verdienen.

Wir haben jetzt die Unterlagen hingeschickt. Den Teil meines Mannes haben wir ausgefüllt bzw. es sind die Unterlagen, die dem FA vorlagen. Meinen Teil kann er ja gerne vom Steuerberater machen lassen.
Wir haben ein Schreiben beigefügt, in dem steht, dass wir keinen Auftrag erteilen die steuerlichen Dinge meines Mannes zu prüfen.

Aber es verwundert mich total, dass wir mit dieser Konstelation anscheinend Dinosaurier sind.
Das kann doch nicht sein.
Auch in den Weiten des Internets finde ich keine Gleichgesinnten.

Also bitte bitte:
Wer in ähnlicher Situation ist, meldet Euch!!!!
LG
quecke
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 04. Juni 2008, 15:04:44 »

Wieso wollen Sie denn unbedingt gemeinsam veranlagt werden? Eine getrennte Veranlagung in Ihrer Konstellation würde doch auch Vorteile bringen:

Beim Abzug von Versorgungsaufwendungen, weil jeder getrennt veranlagte Ehegatte den Höchstbetrag für sich voll ausschöpfen könnte. (Zu den abzugsfähigen Sonderausgaben zählen u.a. Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.)

Beim Verlustausgleich, weil eine ungewollte Verrechnung mit den Einkünften des anderen Ehegatten vermieden werden kann.

Bei außerordentlichen Einkünften, weil der ermäßigte Steuersatz ohne Einkünfte des anderen Ehegatten niedriger ausfällt, sodass auch die Steuerbelastung niedriger liegt.

Wenn die Einkommensgrenzen entscheidend sind für eine bestimmte steuerliche Förderung.

Bedenken Sie auch das Steuererstattungen aus gemiensamer Veranlagung evtl, mit noch offenen Steuerverbindlichkeiten Ihrerseits verrechnet werden können.
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quecke41
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« Antworten #4 am: 04. Juni 2008, 15:28:40 »

Hallo!

Wir haben beide Varianten durchgerechnet und mit dem FA auch durchgesprochen.

Ich war 2007 bis Monat 9 arbeitslos. Seit 10/2007 arbeite ich auf 400 Euro Basis.
Ich selber kann also gar nichts großartig absetzen.

Außerdem waren sowohl ich als auch mein Mann beide Steuerklasse 4. Und dann noch die Heirat.
Da lohnt sich eine gemeinsame Veranlagung sehr wohl.

Für das Jahr 2008 überlegen wir uns dann aber, ob wir uns nicht getrennt veranlagen lassen (sofern das dann geht, weil bereits schon mal gemeinsam veranlagt wurde).

Was mich brennend interessierne würde:

Es kann doch nicht angehen, dass meinem Mann ein Steuerberater "aufgezwungen" werden kann!
Weiß jemand etwas darüber???????

Gruß
quecke
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Juni 2008, 15:28:40 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 04. Juni 2008, 15:49:20 »

Sie können sich jedes Jahr neu entscheiden wie Sie veranlagt werden möchten.
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