|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« am: 27. April 2007, 18:25:39 » |
|
HALLO zusammen
bin neu hier und bin ziemlich am Ende :-X
Ich war selbstständig un wurde durch einen unverswchuldeten VU Berufsunfähig vor mittlerweile 5 Jahren hatte ich dann den Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Wurde auch wegen Masseunzulänglichkeit nach ca. 3 Monaten eröffnet. Seitdem plänkelt alles so hin. Mittlerweile hat der IV Freigabe für alle meine damaligen Forderungen erteilt (auch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht). Informationen vom IV kriege ich keine. Meine dringendste Frage wäre:
wann beginnt meine Wohlverhaltensperiode und wird die Zeit von der Eröffnung der InSo angerechnet?
nochmal 6 Jahre halt ich nicht durch :(
desweiteren hatte ich Antrag auf Verkürzung von 6 auf 5 Jahren gestellt - war auf meinen Antragsformular noch möglich
Lebe seit meiner Firmenschließung von Sozialhilfe und Hartz IV.
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
paps
Moderator
   
Karma: 14
Offline
Beiträge: 6193
Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710
|
« Antworten #1 am: 27. April 2007, 18:36:52 » |
|
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Ihr Verfahren nach dem 01.12.2001 eröffnet der Antrag aber davor gestellt wurde. Wenn dem so ist, sollte neues Insolvenzrecht gelten und mit dem Eröffnungstermin die Laufzeit der Abtretung (72 Monate) beginnen.
Die Erteilung der RSB setzt natürlich voraus, dass das Verfahren auch beendet wurde.
Für Sie hilfreich wäre, sich beim Amtsgericht über den Stand zu informieren und Akteneinsicht zu nehmen.
Bezüglich der Freigabe der Aktivprozesse zum VU- haben Sie jetzt selber wieder das Zepter in der Hand und können mögliche Leistungen dann auch behalten.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #2 am: 27. April 2007, 18:48:46 » |
|
Danke für die Info - mir fällt ein Steinschlag vom Herzen :)
Der Insolvenzantrag sowie die Eröffnung lagen im Jahre 2002 demnach dürfte ja die neue Insolvensordnung maßgebend sein.
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
paps
Moderator
   
Karma: 14
Offline
Beiträge: 6193
Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710
|
« Antworten #3 am: 27. April 2007, 18:50:02 » |
|
so ist es
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #4 am: 28. April 2007, 16:56:23 » |
|
Habe da noch eine Frage zu den evtl. Schadensersatsleistungen
Wenn vor der Insolvenz schon Pfändungen und Abtretungen gegenüber der gegnerischen Haftpflicht bestanden und diese In die Insolvenzmasse mit eingingen - wie verhält es sich mit diesen?
Dürften normalerweise auch weg sein - oder können diese von den Gläubigern wieder rekrutiert - neu aufgenommen werden?
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
|
 |
« Antworten #4 am: 28. April 2007, 16:56:23 » |
|
Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
paps
Moderator
   
Karma: 14
Offline
Beiträge: 6193
Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710
|
« Antworten #5 am: 28. April 2007, 21:56:51 » |
|
ja, diese Forderungen und der Beschlag sind mit Erteilung der RSB erledigt.
Durch die Freigabe bestünde zwar die Möglichkeit diese "Abtretungen" aufleben zu lassen, allerdings nur in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
ThoFa
weiß was
   
Karma: 11
Offline
Beiträge: 2384
Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118
|
« Antworten #6 am: 29. April 2007, 22:04:58 » |
|
Hallo,
ich sehe dies nicht ganz so positiv wie Paps.
Die Pfändung ist vermutlich erledigt, aber die Abtretung m.E. nicht. Die "Zweijahres-Frist" gilt nur für Bezüge aus einem Dienstberhältnis. Mir scheint es aber, dass hier der Schadenersatz vorab - an wem auch immer - als Sicherheit hinterlegt wurde, dieses Sicherungsrecht dürfte die Insolvenz überleben.
MfG
ThoFa
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #7 am: 30. April 2007, 14:17:20 » |
|
Wie kann ich in dieser Angelegenheit (Abtretungen - Pfändungen) Rechtssicherheit erlangen? Ich muss endlich mal wissen wo ich effektiv dran bin - da Ihr ja auch nicht so sicher seid.
Perspektive gesucht! >:(
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
ThoFa
weiß was
   
Karma: 11
Offline
Beiträge: 2384
Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118
|
« Antworten #8 am: 30. April 2007, 14:35:24 » |
|
Hallo,
also ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, aber Rechtssicherheit werden Sie in einem Forum nicht bekommen. Da werden Sie einen Anwalt beauftragen müssen, aber ich glaube nicht, dass Sie von dem eine Antwort erhalten werden, für die Sie ihn später haftbar machen können. :-\
MfG
ThoFa
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #9 am: 30. April 2007, 14:58:01 » |
|
Danke für die Info
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #10 am: 14. Mai 2007, 16:16:45 » |
|
Was mache ich falsch? kann keine PN senden!
Danke Joest
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
ThoFa
weiß was
   
Karma: 11
Offline
Beiträge: 2384
Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118
|
« Antworten #11 am: 14. Mai 2007, 23:10:27 » |
|
Hallo,
bitte nicht per PN fragen , sondern hier im Forum bleiben. Danke !
MfG
ThoFa
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #12 am: 24. Mai 2007, 19:38:16 » |
|
Hatte in der Vergangenheit einen Weiterbildungskurs von der DRV genehmigt bekommen und in dieser Zeit Übergangsgeld bekommen welches höchstwahrscheinlich höher war als der Unpfändbare Betrag. Habe leider versäumt dies meinem IV mitzuteilen und habe auch nie eine Aufforderung bekommen meine Einkommensverhältnisse darzulegen. Ist jetzt meine RSB gefährdet! Was kann ich tun? Sind Übergangsgelder überhaupt pfändbar? kann eine Verrechnung auf den gesamten Jahresverdienst vorgenommen werden?
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
joest42
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 10
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« Antworten #13 am: 24. Mai 2007, 19:48:17 » |
|
Nachdem mein IV meine Forderung gegenüber der gegnerischen Haftpflicht freigegeben hatte habe ich mich bei der Versicherung erkundigt ob es möglich wäre mir Abschlagszahlungen für den Verdienstausfall zu leisten um aus Hartz IV herauszukommen. Die Antwort der HUK war das Sie ein Schreiben des Insolvenzgerichts benötigen woraus hervorgeht das Sie mit Schuldbefreiender Wirkung zahlen könnten. Daraufhin habe ich beim Insolvenzgericht nachgefragt und der IV hat dann erklärt das eine solche Erklärung nicht abgegeben werden kann da noch verschiedene Pfändungs- und Abtretungserklärungen bestehen. Mein Insolvenzverfahren dauert jetzt seit 5 Jahren und wird wohl demnächst beendet und die Wohlverhaltensperiode beginnt. Kann dann die Versicherung zahlen?
Danke
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
weiß was
   
Karma: 5
Offline
Beiträge: 369
Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 15
|
« Antworten #14 am: 28. Mai 2007, 22:40:31 » |
|
Hallo an alle, weiß jemand von den Experten hier weiter?  Danke + Gruß José Fernández
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben. Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-) Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
|
|
|
|