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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:16:11 *
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Autor Thema: Insovlenzverfahren, wie viel bleibt von meinen Netto-Einkommen übrig?  (Gelesen 1119 mal)
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Gast
weiß was
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« am: 15. Januar 2007, 16:03:19 »

Hallo, kann mir jemand sagen was bei einem Insolvenzverfahren übrig bleibt.
Ohne Kind und da wir aber gerne ein Kind hätten mit Kind.
Und ob meine Lebenspartnerin auch zur Kasse gebeten werden kann ( sind nicht verheiratet)?
Danke an alle! :denken:
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paps
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« Antworten #1 am: 15. Januar 2007, 19:36:38 »

Hallo,
Ihre Lebenspartnerin hat mit Ihrer Inso nichts zu zun.

Die genauen Beträge, die in Abhängigkeit vom Netto abgeführt werden müssen, finden Sie hier: (ab Seite 6)
http://www.bmj.bund.de/files/-/887/Pf%C3%A4ndungsfreigrenzen.pdf" TARGET="_blank">Pfändungstabelle[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
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« Antworten #2 am: 16. Januar 2007, 00:20:13 »

und da wir aber gerne ein Kind hätten mit Kind.

-  mit  einem nichtehelichen  Kind, Spalte 1 der Lohnpfändungstabelle, Kindergeld wird nicht mitgerechnet, ist unpfändbar. Ggf. kann auch die Mutter berücksichtigt werden, je nach dem, Thema für sich.


Und ob meine Lebenspartnerin auch zur Kasse gebeten werden kann ( sind nicht verheiratet)?

- Kann nicht. Stundung der Verfahrenskosten (InsO + RSB)  Thema für sich.

MfG
Feuerweld

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