Also nach Stunden langem lesen konnte ich da jetzt auch nichts finden, aber sei es wie es sei.
Hilfe ist da tatsächlich notwendig, leider kann man ja nicht überall postenSofern Du insolvent bist,
solltest Du mit einer Liste all deiner Gläubiger zu einem im Insolvenzrecht tätigen Anwalt gehen. Wobei die Beratung kostenfrei wäre, wenn Du Anspruch auf Beratungshilfe hast.
Der wird dann zunächst versuchen...außergerichtlich mit all DEinen Gläubigern zu einem Schuldenbereinigungsplan zu gelangen mit dem Ziel, daß man sich auf eine REstschuldbefreiung einigt und dadurch das Verfahren abschließt. Der SChuldenbereinigungsplan beinhaltet alle Verbindlichkeiten und wie sie in welcher Höhe beglichen werden sollen.
Der Versuch einer Einigung muß vom Anwalt bestätigt werden, damit beim SCheitern die gerichtlichen SChritte eingeleitet werden können.
Sobald auch nur einer der Gläubiger dagegen ist, kommt es zum gerichtlichen Planverfahren.
Eine der Antworten des Admin !!!

Ich kann nur sagen, du weißt wovon du redest. Kompliment
@ numerobis: Sie und alle anderen sollte Ihre Fragen dann lieber hier stellen,
und so wie ich alsGast in dem Forum die Zitate hierher bekommen habe, wäre es ihnen sicherlich auch möglich gewesen?