Hallo,
da ich derzeit leider längerfristig krank geschrieben bin, beschäftige ich mich
gerade mit dem mir nach 6 Wochen zustehenden Krankengeld.
Meine Krankenkasse sagte mir, dass es sich um ca. 70% des Bruttolohnes handelt würde,
jedoch maximal 90% des Nettolohnes.
Abgeführt werden dann noch die Sozialabgaben - Pflege, Arbeitslosenanteil usw.
Ich habe 13 Gehälter, die werden auch zugrunde gelegt.
Ist alles in allem recht schwammig.
Derzeit verdiene ich 1598 Netto - 107,50 pfändbarer Betrag und - 40 Euro VWL
Bleiben mir ca. 1440 Euro
Ich habe das Krankengeld im Internet errechnen lassen und der Rechner sagt
1354 Krankengeld netto (hoffe er hat die Sozialabgaben abgezogen

)
Laut Tabelle wäre ich bei diesem Betrag nicht pfändbar.
Frage: Sollte ich doch pfändbar sein, weil ich Urlaubsgel nicht einbezogen habe oder die KK eben doch ein Stück mehr zahlt usw.
kann dann Krankengeld überhaupt angetastet werden?
Frage2:
Muss ich den IV über meinen Krankenstand in Kenntnis setzen?
Die Dame von der KK sagte, wenn die Krankmeldung eingeht aus der ersichtlich ist, dass sie eintreten werden, wird mir ein Formular zugeschickt und parallel an meinen Arbeitgeber.
Ich bibbere jetzt natürlich ob es mit IV Ärger geben könnte, und ob das Geld von der KK nahtlos übergehend bei mir eingehen wird.
Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Lieben Dank für eure Hilfe
Gruß
smallville
Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.