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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:19:07 *
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Autor Thema: Ist das AVZ von Soldaten bei einer Privatinsolvenz pfändbar?  (Gelesen 1929 mal)
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Frank180671
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« am: 28. März 2009, 08:42:18 »

Hallo,
nach langem Kampf mußten meine Frau und ich in die Privatinsolvenz. Nun habe ich aber ein besonderes Problem. Ist das AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) bei Soldaten pfändbar? meine Beraterin bei der Schuldnerberatung konnte mir das nicht beantworten. Oh_no
Gruß Frank
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« Antworten #1 am: 28. März 2009, 21:16:37 »

Unter welcher Voraussetzung wird AVZ gezahlt und auf  welcher gesetzlichen Grundlage?
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Frank180671
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« Antworten #2 am: 29. März 2009, 14:31:57 »

Das Avz wird gezahlt als "Gefahrenzuschlag" für eine Verwendung im Auslandeinsatz. Bosnien, Afghanistan u.s.w Die gesetzliche Grundlage dafür kenne ich nicht. Sorry, bin in solchen Sachen die Oberniete schlechthin.........
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paps
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« Antworten #3 am: 29. März 2009, 17:28:17 »

Ich denke ehr dass der Zuschlag auf Grundlage des BundesBesoldungsGesetz gezahlt wird.
Zumindest findet sich dort der Begriff bei auswärtigen Einsätzen.

Wenn dem so ist, ist es also keine "Gefahrenzulage" und unterliegt als Zuschlag der Pfändung.


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Frank180671
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« Antworten #4 am: 30. März 2009, 07:43:16 »

Nein, ganz so einfach ist das wohl nicht. Nach dem Willen des Gesetzgebers gilt der AVZ die mit der besonderen Verwendung verbundenen Belastungen und Erschwernisse ab. Aus diesem Grundgedanken heraus ist der AVZ als eine Art "Entschädigung" ja auch einkommensteuerfrei.
Ein Kamerad sagte mir das der AVZ gem. § 850a Nr3 ZPO nicht gepfändet werden darf. Nur sagen kann man viel, und ich habe wie gesagt keine Ahnung von solchen Sachen. Man muß auch beachten das der AVZ werder auf der Steuerkarte noch auf den Gehaltsmitteilungen auftaucht. Quasi nur auf dem Konto?!
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« Antworten #4 am: 30. März 2009, 07:43:16 »



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paps
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« Antworten #5 am: 30. März 2009, 19:21:28 »

850a(3) könnte zutreffen.
Leider ist das Informationsmaterial / Ihre Auskünfte zu gering um es definitiv zu sagen.
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