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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:22:17 *
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Autor Thema: Ist das alles so rechtens???  (Gelesen 1053 mal)
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Alex20-04
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« am: 28. März 2007, 09:30:49 »

Hallo erstmal!

Ich bin im moment ziemlich geschockt ....

Ich habe eine Hauptforderung von 642 € habe im lezten Jahr 529€ dort abbezahlt und habe nun noch eine restforderung von 550€ ist das alles so richtig? Ich kann das gar nicht glauben!
Die stellen dort unter anderem Fahrtkosten, Zinsen auf den gesamtbetrag kosten auf MB/VB (heisst denke ich Mahn - Volstreckungsbescheide, warum wenn ich doch abbezahle???) und noch jede menge mehr zinsen auf.
Fakt ist ich hab da kanppe 530 euro schon gezahlt und gerade mal knappe 30 abbezahlt.
Wissen tu ich das nun von meinem Pfändungs und Überweisungsbeschluss den se mir jetzt noch reingedrückt haben weil ich zwei monate die raten nicht mehr zahlen konnte. Der dazu noch völliger blödsinn ist weil ich auf meine Konto nur Sozialleistungen (Unterhalt, ALG2 Kindergeld usw.) draufbekommen.
Sprich mein Konto ist dicht ich kann mein Geld abheben und bekommen tuen die Gläubiger nichts.

Sorry alles etwas verwirrent aber ich bin wirklich völlig durch einander.

Danke schon im vorraus für eure Antworten
Liebe Grüße Alex[addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 28. März 2007, 19:44:02 »

erst mal willkommen.
Ob es rechtens ist?
Das lasse ich mal dahingestellt.

Richtig ist, dass Zahlungen zuerst mit den Zimsen, danach mit den Kosten und als letztes mit der Hauptforderung verrechnet werden.
Ich gehe davon aus, dass Sie aus Unwissenheit die Zahlungen ohne den Vermerk \"zur verrechnung mit der Hauptforderung\" an das Inkasso geleistet haben.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten.
Unter Verweis auf den bereits gezahlten Betrag und der bekannten Zahlungsunfähigkeit dem PÜB in Teilen beim Vollstreckungsgericht zu widersprechen.
Dann sollten zumindest die Inkassokosten als ungerechtfertigt bewertet werden und die Restforderung gemindert werden.
Erfolgsaussichten 50%

Sie könnten dem PÜB aber auch wegen zahlungsunfähigkeit komplett widersprechen.
Und abwarten was kommt.

Haben Sie bereits Zahlungen an den Gläubiger geleistet und es ist nur noch ein Teil offen, könnte der Restbetrag an den Gläubiger direkt gezahlt werden.
Verrechnung mit der Hauptforderung.

Gibt es noch mehr Schulden?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Alex20-04
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« Antworten #2 am: 28. März 2007, 20:17:57 »

Hallo Paps!
Danke für die Antwort

Was heisst PÜB?
Ja es gibt leider noch eine menge mehr schulden :-( Aber ich will jetzt endlich daran Arbeiten ich hab heute schon dem hier örtlich zuständigen Schudenberater gemailt wegen einem Termin.

Gruß Alex[addsig]
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paps
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« Antworten #3 am: 29. März 2007, 00:02:02 »

Pfändungs- und Überweisungsbeschluß

[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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