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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:22:46 *
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Autor Thema: Ist das jetzt die WVP  (Gelesen 478 mal)
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sunshine mona
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« am: 21. Februar 2009, 16:03:34 »

Hallo an alle
Bin sehr froh euch gefunden zu haben,da ich einige Fragen hab! Ich ziehe in kürze mit meinem Freund der in der Iso bzw. WVP ist zusammen.Aufgrund dessen hab ich mich mit ihm mal über seine Akten hergemacht. Stutzig wurde ich über dieses Schreiben
Amtsgericht XXXXX
Beschluss
IN DEM INSOLVENZVERFAHENÜBER DAS VERMÖGEN
DES XXXXXX
WIRD DEM SCHULDNER DIE RESTSCHULDBEFREIUNG ANGEKÜNDIGT.

DER SCHULDNER ERLANGT RESTSCHULDBEFREIUNG;WENN ER IN DER LAUFZEIT SEINER ABTRETUNGSERKLÄRUNG DEN OBLIEGENHEITEN NACHKOMMT DIE LAUFZEIT DER ABTRETUNG HAT MIT DER ERÖFFNUNG DES ISO AM XXXXXBEGONNEN UND BETRÄGT 6 JAHRE.

SOWEIT SO GUT:DIESES SCHREIBEN KAM MIT ANHANG VOM RECHTSANWALT MIT FOLGENDEM SATZ: IN KÜRZE WIRD MIT EINEM WEITERN BESCHLUSS DAS INSOLVENZVERFAHREN AUFGEHOBEN.SIE SIND DANN IN DER WOHLVERHALTENSPERIODE.

DIESES SCHREIBEN IST ABER SCHON VOM 04.09.2008 :SEITDEM HAT MEIN FREUND KEINERLEI ZUSCHRIFTEN MEHR ERHALTEN. IST ES MÖGLICH DAS ES SICH SOLANG HINZIEHT?UND DANN IST ER WOHL NOCH NICHT IN DER WVP? MUSS ER DANN SEINE STEUERRÜCKZAHLUNG WEITER AM TH ABGEBEN?
DIE ISO LÄUFT SEID 20.09.2006

WÜRDE MICH ÜBER BALDIGE INFO FREUEN..HAB SICHER BALD NOCH EINIGE FRAGEN rougi
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 21. Februar 2009, 21:17:13 »

Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de /detailsuche mit Name und Amtsgericht/ können Sie eventuell weiteres erfahren.

Wenn der Brief vom letzten Jahr ist, sollte die Aufhebung des verfahrens schon vollzogen sein.

GGf kann Ihr Freund ja mal beim Rechtspfleger anrufen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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