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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:22:54 *
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Hans_Berger74
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« am: 31. Juli 2008, 15:53:52 »

Hallo,

ich bin total am ende mit den nerven.

Ich habe über die letzten Jahre von meiner letzten selbstständigen Arbeit leider Minus-Geschäfte gemacht.
Der Gläubiger hat eine gewaltige Summe, wovon ich aber über die hälfte abbezahlen konnte. nun habe ich Probleme die andere Häfte abzubezahlen.

Wäre es strafbar, wenn ich dem Gläubiger erzähle, dass ich nach mehreren Beratungen mit den Gedanken spiele eine Insolvenz anzumelden. Aber will vorher soviele Gläubiger, wie möglich los werden.
Aus dem Grund schlage ich dem Gläubiger vor, dass ich statt der restlichen Summe X bereit bin die Summe X 2/3 zu zahlen. Danach soll die Sache dann geklärt sein und der Gläubiger verzichtet auf den 1/3 Teil der Summe.

Angenommen, er geht das Geschäft mit mir ein, weil er sich sicherlich denkt, bevor er garnichts oder bisschien bekommt, nimmt er das, was er jetzt sofort bekommt.
Aber ich melde doch keine Insolvenz an, würde ich mich damit strafbar machen?
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paps
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« Antworten #1 am: 31. Juli 2008, 22:19:44 »

Nun, da ihre finanzielle Situation ehr nach einer Inso schreit als nach Vergleichen, welcher Straftatbestand soll da vorhanden sein?

Sie können es versuchen, allerdings sollten Sie minimal anfangen, um Luft nach oben zu haben.
Also bei 10-15% der Restforderung.

Argumentationslienie sollte sein.
Ihr pfändbares Einkommen in 72 Monaten abzüglich 2500,- bis 3.000 Euro Verfahrens- und TH-Kosten.
Dieser Betrag würde prozentual unter den Gläubigern verteilt.
Dieser Betrag x ist dann sicherlich wesentlich weniger als eine Befriedigung mit 10 oder 15% der Restforderung
Sie sollten darstellen, dass dieses Angebot einmalig gemacht werden kann, um ohne das Insolvenzverfahren eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden.
Alternativ müßten Sie eben in absehbarer zeit das Insolvenzverfahren beantragen.

Aber Vorsicht: Schulden die auf strafbaren Handlungen beruhen, oder bei denen die Möglichkeit besteht, dass die eingeklagt wird, müssen besonders behandelt werden.
Der GL wierd aus seiner Sicht wegen der Möglichkeit der entsprechenden Anmeldung ja von der RSB ausgenommen.
Hier sollte amn einen vernünftigen Miittelweg zwischen Forderung und Zinsen finden (in etwa die durch Sie vorgeschlagene 2/3 Lösung)

Mehr kann man allgemein nicht sagen, da viel auch von der Art der Forderung und dem Gläubiger abhängig ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Hans_Berger74
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« Antworten #2 am: 01. August 2008, 01:02:52 »

die sachlage ist, wenn ich diesen gl mit dem x 2/3 betrag loswerde, dann werde ich keine insolvenzmeldung brauchen....worauf ich hinaus will, kann mein gl eine prüfung veranlassen, ob eine insolvenzverfahren in meinem fall überhaupt von nöten ist oder ich die gesamte summe mittels meinen gesamten "vermögens" aufbringen kann.

der gl hat eine inkassofirma eingeschaltet, über diese habe ich über die hälfte der ursprünglichen summe ausgeglichen.
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paps
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« Antworten #3 am: 01. August 2008, 17:50:39 »

Wenn Sie sich vergleichen und beide Seiten mit dem Ergebnis einverstanden sind, bedarf es keiner nachträglichen Prüfung.
Der Gläubiger kann aber verlangen, dass Sie ihm Ihre finanzielleSituation wahrheitsgemäß darstellen.

Wenn aus den jetzigen Verhältnissen ersichtlich ist, dass bei einem Nichteinverständnis nur das Restschuldbefreiungsverfahren übrig  bleibt, sehe ich keine Probleme.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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