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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:23:13 *
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Autor Thema: Ist durch ein Umzug nach Holland meine Restschuldbefreiung gefährdet  (Gelesen 1646 mal)
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Sonne1
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« am: 17. August 2010, 19:34:20 »

Hallo zusammen,

ich bin seit 2007 in der Wohlverhaltensperiode und ich habe die Absicht nach Holland auszuwandern.  gruebel

Meine Fragen hierzu sind.

1. Darf ich das

2. Wie muss ich vorgehen und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein.


Vielen Dank für Eure Antworten.

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 17. August 2010, 19:48:06 »

Solange die Deiche halten, ist Ihre RSB nicht bedroht.

1. Darf ich das

- ja

2. Wie muss ich vorgehen und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein.

- die Obliegenheiten, § 295 InsO, sind zu beachten.

Abs. 1 Nr 1 .... Haben Sie derzeit einen feste Job in old Germany? Wenn Sie diesen kündigen, um auszuwandern, sollte in Neuhomeland ein vergleichbarer Job sicher sein, da Sie sonst ggf. gegen die Erwerbsobliegenheit verstoßen.

Abs. 1 Nr 3...  Sie müssen jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzeigen




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Sonne1
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« Antworten #2 am: 17. August 2010, 22:23:47 »

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.  biggrin

Falls ich noch keinen Job habe und meinen Arbeitsplatz hier in Deutschland kündige, kann ich das Geld was ich jetzt zur Zeit bezahle auch freiwillig an den TH abführen?

 gruebel
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"Alles wird gut"
paps
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« Antworten #3 am: 17. August 2010, 23:18:05 »

Das sollten Sie vorab unbedingt klären.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Miau
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« Antworten #4 am: 23. August 2010, 21:42:32 »

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.  biggrin

Falls ich noch keinen Job habe und meinen Arbeitsplatz hier in Deutschland kündige, kann ich das Geld was ich jetzt zur Zeit bezahle auch freiwillig an den TH abführen?

 gruebel


Nein, so macht man das nicht, setzen 6!

Sie müssen sich vom Cheffe kündigen lassen!
Dann suchen Sie sich in Holland nen netten "Käsköpp", der Ihnen zumindest fiktiv einen niedrig dotierten Arbeitsvertrag anbietet.
Dann schreiben Sie nen Brief an den TH mit Verweis auf EU-Grundrecht Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Dann wandern Sie aus.

Nachteil: wenn Sie keinen echten Arbeitsvertrag haben, sind Sie in "Käsköppländ" genauso arm wie hier >:-)

Ich mag auch gern Holland, aber wg. Fußball sag ich gelegentlich Käseland :-)

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. August 2010, 21:42:32 »



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paps
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« Antworten #5 am: 24. August 2010, 19:21:31 »

So macht man es schon garnicht, da durch solche "Spielchen" die RSB schneller in Gefahr ist, als man glaubt.

Verdient man an einer anderen Stelle weniger als zuvor, sollte man nach eigener Kündigung unbedingt klären, wie das Insolvenzgericht mit den pfändbaren Beträgen umgeht.
Hier bitet es sich notfalls an, den bisherigen Betrag weiter zu zahlen.

Grundsätzlich ist es nicht verboten selber zu kündigen.
Es kann ja auch familiäre Gründe oder z.B. betriebsbedingte Gründe geben.

Der neue pfändbare Betrag richtet sich ansonsten nach den Gepflogenheiten im neuen Wohn- und Arbeitsland.

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