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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 04:02:38 *
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Autor Thema: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!  (Gelesen 468 mal)
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diehier
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« am: 03. September 2008, 12:07:17 »

Hallo,

seit Februar 2006 ist meine Verbraucherinsolvenz eröffnet und es ist kein Ende der Eröffnungsphase in Sicht.

Von der Sachbearbeiterin im Treuhänderbüro kam auf Anfrage nur ein schnoddriges:

"Sofern Sie mit Eröffnungsphase das laufende Insolvenzverfahren meinen, kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass diese Phase nach erfolgtem Schlusstermin endet, welcher erst anbraumt werden kann, sobald alle Forderungsanmeldungen endgültig geprüft und die Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Diese Phase ist in jedem Insolvenzverfahren unterschiedlich und kann zeitlich nicht genau bestimmt werden. Über den Schlusstermin werden Sie durch das Insolvenzgericht informiert."

Ich habe EINEN GLÄUBIGER!

Die Schuldnerberatung meinte, dass der Treuhänder bei der Eröffnungsphase am meisten verdient und er das deshalb gern in die Länge zieht.

Kann man sich dagegen wehren?

Zwei weitere Fragen stelle ich unter neuen Überschriften, damit es übersichtlich bleibt.

Gruß,
diehier
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 03. September 2008, 13:08:13 »

Die Sachbearbeiterin hat Recht. Mein Verfahren ist 2004 eröffnet worden und jetzt erst war der Schlußtermin.
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paps
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« Antworten #2 am: 03. September 2008, 21:20:44 »

Welche Fristen wurden im Eröffnungsbeschluß genannt?
Anmeldung / Prüfung

Ist denn noch wesentliches an Masse zu erwarten?

Hat der 1 Gläubiger bereits angemeldet und ist die Forderung eindeutig?

Bei klarer Sachlage würde ich schriftlich beim Insolvenzgericht anfragen und die "nette" Auskunft vom Büro des Th beifügen.

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
diehier
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« Antworten #3 am: 04. September 2008, 20:24:24 »

Ich dachte, die Eröffnungsphase dauert immer maximal zwei Jahre, so sagten es jedenfalls die Schuldenberater, mit denen ich die Insolvenz beantragt habe. Muss mal in den Unterlagen wühlen, ob ich da eine Frist finde.

Die Forderung ist eindeutig und glasklar festgelegt, daran gibts nichts zu deuteln und ich bin alleinerziehend in der Elternzeit mit Hartz IV und einem Job, der auf mich wartet: bei einem Zeitarbeitunternehmen.

Kein Vermögen, nichts Gespartes, keine Erbschaften, keine Gönner - rein gar nichts.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 04. September 2008, 20:24:24 »


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paps
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« Antworten #4 am: 05. September 2008, 00:29:12 »

Dann sollten Sie anfragen, warum das Verfahren nicht geschlossen werden kann.
Im Eröffnungsbeschluß sollten die Eckdaten für das Verfahren genannt sein.

Mit etwas Glück können Sie auch hier nachlesen (Detailsuche:Bundesland:Amtsgericht:Nachname)
www.insolvenzbekanntmachungen.de
« Letzte Änderung: 05. September 2008, 00:34:51 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

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« Antworten #5 am: 05. September 2008, 12:29:23 »

Also, im Beschluss des Gerichts vom 20. Februar 06 finde ich keine Daten, außer, dass Forderungen bis zum 7. April 06 beim TH gemeldet werden sollen, und dass diese bis zum 16. Mai 06 geprüft werden.

Im Schreiben des TH an mich, in dem er Unterlagen von mir fordert, steht auf einer der (x-mal kopierten) Seiten: "... Die Gläubiger können während der gesamten Verfahrensdauer (1 - 1,5 Jahre) ihre Forderungen noch melden..."

Mir fällt ein, dass ich zwischendurch noch beim Anwalt war, der sich mit den Anwälten des Gläubigers und mit meinem TH auseinandergesetzt hat. Ohne Erfolg, wie man sieht... Aber das ist jetzt zwei Jahre her.

Wo soll ich die Anfrage stellen, warum das so lange dauert? Erneut beim TH oder gleich beim Gericht?
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diehier
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« Antworten #6 am: 05. September 2008, 13:13:47 »

So, ich habe eben mit der Dame telefoniert, die damals die Email verfasst hat. Es war die gleiche Frau, die mir Mitte letzten Jahres schon gesagt hatte, das Ende des Jahres ein Prüfungstermin ansteht und danach das Verfahren abgeschlossen werden könne. Offensichtlich hat es nicht funktioniert und der nächste Prüfungstermin steht nun Ende dieses Jahres an.

Als ich fragte, warum das nicht funktioniert hätte, sagte sie, es läge an einer Umsatzbeteiligung. Und tatsächlich erinnere ich mich dunkel, dass ich sowas mal abgeschlossen habe, allerdings auch wieder bloß als "Strohpuppe". Ich bin der Meinung, ich hätte das längst gekündigt - außerdem sitzen die Anbieter der Umsatzbeteiligung im Gefängnis, wenn ich noch auf aktuellem Info-Stand bin.

Also, scheine ich doch chaotischere Vermögensverhältnisse zu haben, als ich dachte. Ohman, jetzt haben sie die Lizenz zum UNENDLICH-IN-DIE-LÄNGE-ZIEHEN. Denn das mit der Umsatzbeteiligung blickt keiner, nichtmal Gerichte und Gutachter.
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diehier
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« Antworten #7 am: 11. September 2008, 13:55:59 »

Noch eine Frage zu dem Thema:

Kann ich bei Gericht nähere Auskünfte erhalten, als bei der Sachbearbeiterin meines THs? Als ich nämlich fragte, was genau denn unstimmig sei bei der Umsatzbeteiligung, so dass die Eröffnung nicht abgeschlossen werden konnte Ende letzten Jahres, meinte die Sachbearbeiterin, das dürfe sie mir nicht sagen.

Ich verstehe nicht, warum diese Umsatzbeteiligung den Abschluss verhindert hat. Ich habe sie ordnungsgemäß als Art "Sparvertrag" von mir angegeben, allerdings seit Jahren nicht mehr eingezahlt (eigentlich sogar nur einmal) und dachte, dass der TH das Ding einfach kündigt oder so und damit hat sich's?

Außerdem verstehe ich nicht, warum es nur einmal im Jahr so einen Prüfungstermin bei Gericht gibt - so sagte die Sachbearbeiterin nämlich. Ende dieses Jahres werde erneut geprüft und dann entschieden, ob die IK abgeschlossen werden kann. Als ich fragte, wann ich denn das Ergebnis erfragen dürfte, sagte sie: "Gar nicht, denn davon geht's auch nicht schneller." Ich solle mich bis Mitte nächsten Jahres gedulden, dann würde mir bei erfolgreichem Abschluss ein Schreiben zugehen.

Mehr war nicht zu erfahren.

Es ärgert mich sehr, dass mir die nähere Information vorenthalten wird, warum der Abschluss nicht möglich war und dass ich die ganze Zeit jegliche Überzahlungen, die ich an Hinz und Kunz leiste, an den TH abführen muss: Gas, Strom, Betriebskosten, Steuern.

Gibt es etwas, was ich tun kann?
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« Antworten #7 am: 11. September 2008, 13:55:59 »


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dobberstein
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« Antworten #8 am: 11. September 2008, 16:18:28 »

Geh zu Deinem Insolvenzgericht und schau Dir Deine Insolvenzakte an bzw. verlang eine Kopie von den entsprechenden Berichten Deines Treuhänders.
Du bist doch Beteiligter am Verfahren.
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« Antworten #9 am: 11. September 2008, 20:24:21 »

Das darf ich? Na, das mach ich doch!
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diehier
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« Antworten #10 am: 16. September 2008, 13:05:55 »

Habe eben lange mit der Sachbearbeiterin bei Gericht gesprochen:

Die Akte, die man bei Gericht einsehen kann, ist die sogenannte B-Akte. Die beinhaltet nur die Forderungen der Gläubiger. Das, was ich sehen wollte, liegt beim Treuhänder.

Die Sachbearbeiterin meines Treuhänders hat mich in die Irre geführt mit ihrem "Prüfungstermin" bei Gericht. Den gibt es nicht. Es gibt Jahresberichte des Treuhänders, die zum Jahresende ans Gericht gesandt werden. Anstelle des Jahresberichts könnte auch ein Schlussbericht des TH gesandt werden - und dann wird nichts vom Gericht geprüft, sondern nur noch der Schlusstermin festgesetzt und ich 6 Wochen vorher informiert.

So ist das.

Jetzt muss ich nur noch meine Sachbearbeiterin fragen, ob denn das ein Jahresbericht ist, den sie am Jahresende ans Gericht schickt, oder ob es ein Schlussbericht ist. Mal sehen, ob sie mir das sagen darf. Laut Gericht, muss sie mir das sagen, es sei schließlich mein Verfahren. Aber die Sachbearbeiterin beim Treuhänder macht gern auf geheimnisvoll, hab ich ja jetzt gelernt.
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Tatum
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« Antworten #11 am: 25. September 2008, 16:46:14 »

Umsatzbeteiligung?  gruebel

Das macht einen ja richtig Angst, zu lesen, das die Eröffnung so lange dauern kann.  shocked
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♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
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« Antworten #11 am: 25. September 2008, 16:46:14 »


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Feuerwald
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« Antworten #12 am: 25. September 2008, 18:51:16 »

nicht die Eröffnung, sondern das Insolvenzverfahren dauert in diesem Fall schon etwas lange.

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