Hallo @all. Ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite seit 1997 im öffentlichen Dienst. Das neue Tarifrecht sieht vor, dass erstmals im November 2010 das bisherige Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) zu einer Zahlung zusammengefasst werden.
Dies würde für mich bedeuten, dass sowohl 255 € Urlaubsgeld, als auch 500 € Weihnachtsgeld nach § 850a ZPO berücksichtigt werden müsste.
Unter Hinweis auf die Ausführungen "Schuldnerschutz bei Sonderzahlung im öffentlichen Dienst" wies ich das Rechenzentrum auf die Anwendbarkeit hin. Nun erreicht mich die Mitteilung ... „das Urlaubgeld nur für Beschäftigte berücksichtigt wird, die nach dem 30.6.2003 eingestellt wurden.“

Ich widersprach der Mitteilung umgehend, würde mich jedoch um fundierte Hinweise freuen, die meinen Ausführungen gegenüber dem Rechenzentrum noch mehr Stärke verleihen. Vielen Dank im voraus.