Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:28:50 *
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Autor Thema: Jetzt geht es los, aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gescheitert.  (Gelesen 2689 mal)
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Lorenz36
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« am: 29. Juli 2009, 19:56:35 »

Jetzt gehts los. biggrin

Also vor 9 Wochen war ich beim Schuldnerberater, der mir gleich einen Schein austellte für die Privat Insolvenz.
Dann zum Anwalt hin, alles abgegeben und er gleich den aussergrichtliches  Schuldenregulierungsplan gestartet.
0- Plan.
Heute kam der Brief:
leider haben in ihrer Verbraucherinsolvenz mehrer Gläubiger dem aussergerichtlichen Schuldenregulierungsplan die Zustimmung versagt.
Nunmehr kann das gerichtliche Verfahren beantragt werden.
............und Sie zum anderen wegen der Überschuldung zu zügigen Handeln verpflichtet sind.

60 Euro soll ich nächste Woche mitnehmen und der Antrag wird gestellt.

1. Frage
Weiss einer wie lange das jetzt ca. dauert bis zur Eröffnung?
(Stuttgart )

2. Frage
Nun meinte der Anwalt das ist sein letzter Schritt für mich.
Danach ist der TH für mich zuständig.Aber denken sie daran der TH ist nicht ihr Kindermädchen. sad

Braucht man eigentliche noch einen der einen hilft?  gruebel
Oder ist man jetzt den TH ausgeliefert?

Gruss Lorenz
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paps
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« Antworten #1 am: 29. Juli 2009, 23:26:16 »

Nun neben einem Willkommen erst einmal die Feststellung, dass der Antrag beim Gericht eingegangen sein muß.
Es könnte ca. 6-8 Wochen dauern, bis es zur Verfahrenseröffnung kommt.

Ja, der IV/TH hat eine neutrale Position und ist für ihre "Beratung" im Verfahren nicht zuständig.
Aber Fragen und Probleme können Sie gerne hier loswerden.
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« Antworten #2 am: 30. Juli 2009, 22:38:55 »

Danke Paps

Zitat
Nun neben einem Willkommen erst einmal die Feststellung, dass der Antrag beim Gericht eingegangen sein muß.
Es könnte ca. 6-8 Wochen dauern, bis es zur Verfahrenseröffnung kommt.

Ja, der IV/TH hat eine neutrale Position und ist für ihre "Beratung" im Verfahren nicht zuständig.
Aber Fragen und Probleme können Sie gerne hier loswerden.

Nein, der Antrag ist heute eingegangen vor Gericht.
Der sollte erst nächste Woche, habe aber kurzfristig ein Termin, heute morgen beim Anwalt bekommen.
Dann haben wir den Antrag ausgefühlt.

Also ich habe noch keine Pfändungen nur Mahnungen.
Ich weiss nicht wie das in 8 Wochen aussieht.

Ich habe gelesen man bekommt ein Aktenzeichen vom Gericht, gleich bei Abgabe, das man dem GV sagen kann, dann weiss er Bescheid das die Privatinsolvenz bald läuft. Und er verzichstet auf der EV.

Das hatte ich meinen Anwalt auch gefragt, er meinte aber das gäbe erst ein Aktenzeichen wenn die Eröffnung ist.
Ich sollte dann den GV sagen das der Antrag vor Gericht liegt und auf die Eröffnung wartet.
Mal hoffen das er auf Pfändungen dann drauf verzichtet.

Gruss Lorenz 

« Letzte Änderung: 31. Juli 2009, 09:36:07 von Lorenz36 » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 31. Juli 2009, 10:44:14 »

Ihr Insolvenzantrag bekommt mit Antragseingang beim Insolvenzgericht ein Aktenzeichen.
Dieses begleitet Sie dann für die nächsten 6 Jahre.
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« Antworten #4 am: 05. August 2009, 15:36:43 »

 @ Lorenz36

solange keine weiteren Massnahmen als die bisherigen Mahnungen laufen, brauchst Du in nächster Zeit keinen Bammel vor dem GV zu haben.

Das dauert ne ganze Weile bis das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung durchgelaufen ist.

Also vom Tage des Mahnbescheides bis zum Klingeln des GV dauert es ungefähr 2 Monate.


Kommt auch auf die Gläubiger an wann die nen Mahnbescheid losschicken.Manchen machen es gar nicht. Gibts auch 

Im Prinzip könnte der GV bis zur Eröffnung der Inso  pfänden. Viele sehen aber davon ab.

Beim Finanzamtgeldeintreiber sieht es da etwas düsterer aus.
« Letzte Änderung: 05. August 2009, 15:39:16 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 05. August 2009, 15:36:43 »



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« Antworten #5 am: 05. August 2009, 19:51:38 »


Beim Finanzamtgeldeintreiber sieht es da etwas düsterer aus.

Auch die treten kurz vor Eröffnung wieder ab, wenn man den Zutritt unter Nennung des Aktenzeichens verweigert.
Die bekommen ja meist später, wegen der Aufrechnungslage,  immer noch was ab.
War bei uns zumindest so.
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« Antworten #6 am: 06. August 2009, 00:14:28 »

Zitat
Ihr Insolvenzantrag bekommt mit Antragseingang beim Insolvenzgericht ein Aktenzeichen.
Dieses begleitet Sie dann für die nächsten 6 Jahre.

Hi Paps
Dann werde ich gleich Montag mal beim Gericht anrufen, ob es schon ein Aktenzeichen gibt.  cheesy
Dann ist er ja schon eine Woche vor Gericht.

Bis jetzt habe ich ja nur ein Schreiben das der aussergrichtliches  Schuldenregulierungsplan geschetert ist.

Eine Frage habe ich noch.
Das Gericht macht doch auch noch eine Art gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.
Dauert das dann auch noch seine Zeit?
 
Gruss Lorenz
 
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« Antworten #7 am: 06. August 2009, 09:26:10 »

Zumeist wird hierauf verzichtet und gleich eröffnet.
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Kay1955
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« Antworten #8 am: 06. August 2009, 10:22:40 »

Zitat
Auch die treten kurz vor Eröffnung wieder ab, wenn man den Zutritt unter Nennung des Aktenzeichens verweigert.
Die bekommen ja meist später, wegen der Aufrechnungslage,  immer noch was ab.
War bei uns zumindest so.

War bei mir auch so. Man sollte gerade beim Finanzamt schnell reagieren.Ich bin damals gleich zur Vollstreckungsabteilung gegangen.
Ich hatte da mehr Angt vor als wenn ich zum Zahnarzt gehe. shocked
Aber da sitzen auch nur Menschen. Mit denen kann man auch Reden.
Die wusten das ich in der Insolvenz gehen werde.
Hatte denen dann Mitgeteilt das alles in Wege geleitet ist, für die Insolvenz. Das langte denen dann.
Hatte dannn  Ruhe bis zur Eröffnung. Wenn man das nichts macht ziehen sie halt ihr Ding durch.
Ich hatte denen auch noch gesagt, die könnten ja meine Lebensersicherung pfänden.
Das würde gerade langen für die Aussenstände, aber die wird ja der Treuhändler gleich wieder zurückholen.
Da waren die am grinzen, ja wir wissen das.  biggrin   


Zitat
Beim Finanzamtgeldeintreiber sieht es da etwas düsterer aus.

 
Das geht ganz schnell bei denen.
Steuerbescheid: 1 Monat später die Mahnung, 1 Monat später die Vollsreckungsankündigung mit letzte Auforderung inerhalb 1 Woche zu zahlen. Vollstreckung.

Gruss Kay
« Letzte Änderung: 06. August 2009, 10:25:37 von Kay1955 » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 06. August 2009, 21:16:10 »

Zumeist wird hierauf verzichtet und gleich eröffnet.

Das muß nicht so sein.
Besteht Aussicht das 50% erreicht werden können (insbesondere Onlineshops und -versand, private Gläubiger; Absonderungsberechtigte GL) wird sehr wohl zur Kostenersparnis ein gerichtlicher EV durchgeführt.

Ich persönlich hab das Gefühl, dass sich die Anfragen an den Schuldner/ die eigenständigen Versuche  des Gerichts dazu erhöhen.
Ist zumindest hier so.
Und ich finde es gut, da ja der eine oder andere GL noch umschwenken kann.
Das spart uns allen Steuermittel und dem Schuldner Gerichtskosten, wenn es erfolgreich ist.
« Letzte Änderung: 06. August 2009, 21:18:14 von paps » Gespeichert

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