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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:31:02 *
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Autor Thema: Jobverlust wegen Benachrichtigung des TH über Privatinsolvenz  (Gelesen 617 mal)
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Bibu40
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« am: 24. April 2011, 12:19:14 »

Hallo,

ich habe in der WVP einen Job gefunden und bin z. Z. noch in der Probezeit. Ich habe meinem TH mitgeteilt, dass er bitte von der Benachrichtigung des Arbeitgebers absieht, da sonst der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Zwar hat mich mein AG nicht nach einer Insolvenz gefragt und gesetzlich darf der Arbeitgeber natürlich nicht aus diesem Grund kündigen, aber in der Praxis sieht das Ganze natürlich anders aus.

In wie weit ist der TH verpflichtet hier stillschweigen zu bewahren, damit der Arbeitsplatz nicht verloren geht. Liegt es nur im Ermessen des TH? Oder gibt es hier doch eine gesetzliche Richtlinie.

Man kommt ja sonst nie aus dem Dilema raus....

Herzliche Grüße
Berrin Özsu
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Feuerwald
Moderator
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Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 24. April 2011, 12:56:02 »

In wie weit ist der TH verpflichtet hier stillschweigen zu bewahren

-  der TH ist im Grunde verpflichtet, die Abtretung beim Arbeitgeber offen zu legen, § 292 InsO.
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