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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:34:46 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Jobwechsel während der PI  (Gelesen 722 mal)
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cat88
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« am: 11. März 2009, 14:29:29 »

Ich bin seit 2 Jahren in der PI und ich habe ein neues Jobangebot, kann ich meinen Job einfach kündigen? Allerdings würde ich bei meinem neuen Arbeitgeber am Anfang weniger verdienen! Hätte im neuen Job allerdings bessere Zukunftsaussichten.
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lucca_m
weiß was
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« Antworten #1 am: 11. März 2009, 17:53:28 »

einfach oben rechts in das Suchfeld "jobwechsel" oder "arbeitsplatz" eingeben und sie bekommen die Antwort in 128facher Ausführung.

Viel Spaß beim lesen.
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cat88
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« Antworten #2 am: 12. März 2009, 16:50:12 »

Leider finde ich zu meiner speziellen Frage keine konkrete Hilfe!
Und es nützen mir auch keine alten Beiträge von 2006!!! Wie gesagt ich will kündigen, weil ich einen neuen Job schon habe! allerdings nicht so gut bezahlt im ersten Jahr! Was nun?
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paps
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« Antworten #3 am: 12. März 2009, 20:37:51 »

Also ich habe die folgende Antwort schon zig mal geschrieben.
Also sollte  sie doch auch irgendwo so oder in ähnlicher Form stehen.

Grundsätzlich haben Sie  eine Erwerbsobliegenheit.
Dieser kommen Sie derzeit nach.
Sie haben/können haben  einen neuen Job mit befristeter Beschäftigung in der Probezeit.
Überstehen Sie diese?

Sie führen derzeit pfändbare Beträge ab.
Sie haben/ können haben  einen neuen  Job, der weniger pfändbare Beträge abwirft.
Finden Sie das aus Sicht eines Gläubigers fair?

Wie kommen Sie da raus?
Sprechen Sie mit dem TH.
Zeigen Sie ihm auf, dass mgl. Weise  auf längere Sicht höhere pfändbare Beträge entstehen.
GgF können Sie sich für die Übergangszeit auf die freiwillige Zahlung in alter Höhe einigen.

Sie können natürlich auch wechseln, wenn es nachvollziebare objektive Gründe gibt.
Dann droht in Bezug auf Obliegenheitsverletzungen nichts. 
 
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
cat88
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« Antworten #4 am: 12. März 2009, 21:37:34 »

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich hab nochmal genau nachgerechnet: Dank Urlaubsgeld + 13. Gehalt in meiner neuen Firma wäre der Unterschied zu meiner jetzigen Pfändung nur unwesentlich geringfügiger.
Natürlich bin ich kein Hellseher und weiß jetzt noch nicht ob ich die Probezeit überstehe!
Allerdings ist bei meiner jetzigen Firma eine betriebsbedingte Kündigungin der nächsten Zeit auch nicht auszuschließen. Da möchte ich die Chance schon gerne ergreifen und jetzt wechseln. Ich werde den TH mal die Situation darlegen und dann mal sehen.
Trotz PI bin ich ja nicht unmündig und ein Recht auf Kündigung hat jeder Mensch. Klar muß ich auch an den Gläubiger  (in meinem Fall eine Bank) denken. Aber da ich noch 4 Jahre vor mir habe - würde die Bank sich vorraussichtlich 3 Jahre über eine höhere Pfändung freuen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. März 2009, 21:37:34 »



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