Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:35:28 *
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Autor Thema: KFZ Austauschpfändung: Erfahrungen?!  (Gelesen 2502 mal)
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pechundpleite
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« am: 09. September 2009, 13:54:04 »

Hallo,

im Rahmen meines Insolvenzverfahrens wird wohl nun doch auch mein KFZ mittels einer Austauschpfändung in die Masse einfließen. Wie wird der Wert des KFZ ermittelt. Unser 7 jahre altes KFZ hat nen unreparierten Unfallschaden vorn und hinten. Zudem ist es mit 170000km nicht Scheckheftgepflegt und es stehen größere Reparaturen an. Außerdem hat es keinen Rußpartikelfilter. Habe ich Anspruch auf einen Gutachter zur genauen Wertermittlung, da ich den Wert wesentlich geringer als der IV sehe.
Der IV hat mir angeboten einen bestimmten Betrag zu zahlen, um das Auto rauszulösen. Ich kann das Geld aber nicht aufbringen und meine Eltern sind Renter und können da nichts mit beisteuern. Heißt das Auto geht so oder so in die Masse. Ich brauche aber ein KFZ um in die Arbeit zu kommen, das hat mir der IV auch zugestanden. Heißt ich muss mich jetzt um ein zuverlässiges KFZ kümmern: ist nicht gerade einfach, da durch die Umweltprämie der KFZ Markt in dem Preissegment abgegrast ist. Wie lange hätte ich Zeit ein anderes Auto zu besorgen? Bzw bekomme ich den Betrag, der mir zugestanden wird sofort ausbezahlt, oder erst dann wenn das andere Auto verwertet ist?
Das Auto was er mir laut Berechnung vom Wert zustehen würde, gibt es aber nicht mehr auf dem Markt. Kann ich verlangen, dass mir dann der IV das Auto besorgen soll?
Bin ich verpflichtet mir bei der Auszahlung von dem Betrag ein anderes Auto zu kaufen, oder kann ich das Geld erstmal zurück legen. Hätte zur Not die Möglichkeit auf das KFZ von der Lebensgefährtin zurückzugreifen. Dies aber nur Übergangsweise, da sie durch unser Kind mobil sein muss (Arzt, etc.)
Wie ist eure Erfahrung hier?
Gruß
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rookie


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« Antworten #1 am: 09. September 2009, 14:54:53 »

Im Normalfall sehen die Treuhänder einen Fahrzeugwert bis zu 1200 Euro als akzeptabel an um es nicht zu pfänden wenn man es zur Ausübung den Berufes bzw. für den Arbeitsweg braucht.

Wie gesagt im Normalfall. Manche Th`s sind halt nicht normal...

Versuche mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Was will er denn gezahlt haben ?   

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pechundpleite
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« Antworten #2 am: 09. September 2009, 18:44:34 »

2500 €. Auto ist von mir und meiner Freundin gekauft und auf sie zugelassen.
Naja, dann geht es halt weg.

Weiß jemand, wie das abläuft: kommen die mit dem Austauschfahrzeug angefahren und nehmen das andere gleich mit? Weil das Auto laut Rechnung können die mir gern hinstellen, das kann man so nämlich nicht kaufen.
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rookie


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« Antworten #3 am: 10. September 2009, 15:16:01 »

Warte ab was passiert....können doch mit nem Schlepper kommen...hoffendlich kostet es richtig Asche für den TH
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 10. September 2009, 16:54:30 »


Auto ist von mir und meiner Freundin gekauft und auf sie zugelassen.

Und wieder die beliebte Frage: Wer steht im Kaufvertrag? Etwa beide?
Wer steht im Brief?
« Letzte Änderung: 10. September 2009, 17:06:23 von Insokalle » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 10. September 2009, 16:54:30 »



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pechundpleite
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« Antworten #5 am: 10. September 2009, 20:43:41 »

KV beide, Zulassung auf sie mit mir als Mitnutzer.
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lucca_m
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« Antworten #6 am: 10. September 2009, 22:15:29 »

Seit wann wird ein Mitnutzer im Fahrzeugbrief eingetragen?
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pechundpleite
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« Antworten #7 am: 11. September 2009, 10:24:50 »

Vericherungstechnisch meinte ich.. aber egal. Scheinbar hat hier niemand Erfahrung mit einer Austauschpfändung. Hierum geht es und nicht wer irgendwo eingetragen ist. Mir ist bewusst, dass das im Rahmen der Insolvenz wichtig ist- nur interessiert mich eher der Ablauf wann und ob die mit nem Schlepper kommen und mir das "zumutbare" KFZ vor die Nase stellen.
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dobberstein
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« Antworten #8 am: 11. September 2009, 11:09:33 »

Pechundpleit schau Dir doch mal § 811a ZPO an - der sollte Dir hier weiterhelfen.
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pd
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« Antworten #9 am: 11. September 2009, 11:20:18 »

Das Problem ist nicht der Prozess einer Austauschpfändung, sondern ob diese unter den gegebenen Umständen überhaupt durchzuführen sei!!!

Sie bringen auch hier wieder 2 Töpfe unter einen Deckel. Wie Sie versciherungstechnisch behandelt werden hat mit der Zulassung nichts zu tun. Die Zulassung des Fahrzeugs kann immer nur auf eine Person (natürlich oder juristisch) erfolgen. Die Zulassung ansich sagt aber nichts  über die Eigentumsverhältnisse aus.

Einzig und allein ist hier der Kaufvertrag ausschlaggebend. Welchen aktuellen Wert besitzt das Fahrzeug?
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pechundpleite
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« Antworten #10 am: 11. September 2009, 13:05:42 »

Wert ist ca. 4000 € lt. Schwacke, aber da sind die Schäden und anstehenden Reparaturen noch nicht berücksichtigt: Frontschaden vorn und hinten. Schaden am Radkasten, defekter Tacho, defekte Scheibenreinigungsanlage, defekte Antenne...etc, um annähernd auf den Wert zu kommen sollten diese Reparaturen durchgeführt werden.
1500 € würden sie mir zugestehen. 2500 € soll ich noch auslösen. Im Besitz ist das Fahrzeug von mir und von meiner Freundin (stehen beide im Kaufvertrag).
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Insokalle
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« Antworten #11 am: 11. September 2009, 18:21:25 »

Es geht nicht um Besitz sondern um Eigentum. Trotzdem gehört Ihnen das Auto doch nur zur Hälfte. Oder sehen Sie das anders? Warum erzählt dies niemand dem IV/TH? Wie soll denn dann eine Austauschpfändung möglich sein?

Wenn der IV/TH Ihre Hälfte immer noch nicht für unpfändbar hält, dann lassen Sie das Inso-Gericht entscheiden, s. dobs.

Und wenn das nichts hilft und der Wert immer noch streitig ist, teilen Sie dem IV die Schäden mit. Vielleicht können Sie auch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur beifügen. Außerdem kann er gleich die Hälfte der Kfz-Steuer, der Versicherung etc. zahlen. Ich schätze, spätestens dann verliert er das Interesse an der Karre.
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tm1301
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« Antworten #12 am: 13. September 2009, 00:19:05 »

Also bei mir ist es fast ebenso.
Meine Frau und ich sind jeder für sich in INSO.
Wir haben einen Peugeot der 3 Jahre alt ist. Er wird immernoch von uns finanziert Rest ca: 7300 € (Schwackewert ca: 7500 €), wurde mit der bank und dem Th so vereinbart.
Wir stehen beide im Kaufvertrag und es ist auf mich zugelassen.
Der Th bot mir an das Auto zu behalten.
Ich solle 700 € zahlen und er beantragt bei Gericht einen sogenannten Verwertungsbeschluss.
Dann können wir es behalten.
Komischerweise hat aber der Th meiner Frau überhaupt nichts diesbezüglich verlangt.
Bestimmt weil ich der Halter bin.
Ich verstehe deshalb nicht, dass Dein Th wegen dieser alten "Karre" so'n Gewese macht.
Ich würd es darauf ankommen lassen, soll der sich doch damit rumschlagen, denn zur Arbeit wirst Du mit dem defekten Auto sicherlich kaum noch fahren können, oder!?
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TM
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« Antworten #13 am: 13. September 2009, 11:48:22 »

Was ist das denn? Hoffentlich führt der TH auch den größten Teil der 700,00 € an die Bank ab, sonst zahlen Sie gleich doppelt.
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tm1301
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« Antworten #14 am: 13. September 2009, 12:02:17 »

Ja so ist eben das Deutsche "RECHT"!
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TM
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