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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:35:49 *
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Autor Thema: KFZ "Freikaufen"?  (Gelesen 596 mal)
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apfelkompott
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« am: 19. April 2011, 17:28:36 »

Guten Tag,

heute hatte ich den Termin beim TH, dies war mein erstes Termin dort.
Das Insolvenz wurde anfang diesen Monats eröffnet.

Nun habe ich ein Auto, welches auf mein Name angemeldet ist wegen der Versicherung und den Prozenten.
Dieses Auto fahre allerdings nicht nur ich sondern auch mein Lebensgefährte der den Wagen auch gekauft hatte, er fährt damit zur Arbeitsstelle.

Nun sagte mir der TH das ich das Auto ab und anmelden muss wegen den Steuern und das ich das Auto "freikaufen" müsse also ich soll das Auto schätzen lassen vom Gutachter und ihnen dann das Geld dafür zahlen was es wert ist damit ich/wir dies behalten können. Den Fahrzeugbrief hatte sie auch dort gelassen.

Leider war ich total neben der Kappe und habe vergessen nachzufragen, wieso ich das machen muss wenn der Wagen ja auch meinem Lebensgefährtem gehört.

Abgesehen davon wie soll ich das den bezahlen?
Das Auto hatte vor 2Monaten einen Auffahrunfall und aus dem Schreiben vom Gutachter weiß ich das es ca. 1000€ noch wert ist.
Aber wieso muss ich das Auto was mein Freund bezahlt und gekauft hat nochmal bezahlen?

Sie erklärte mir zwar das es quasi dafür ist um die Gläubiger zu zahlen aber ganz habe ich es nicht verstanden und in dem moment war ich leider auch viel zu perplex und nervös.

Vielen dank schonmal
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« Antworten #1 am: 19. April 2011, 18:26:28 »

Eigentümer ist lt. Kaufvertrag Ihr Partner; wer im Kfz-Brief steht ist völlig egal.
Am besten schreibt Ihr Parnter an die Treuhänderin, dass sie den Kfz-Brief unverzüglich an ihn aushändigen soll, da er Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das belegt er mit einer beigefügten Kopie vom Kaufvertrag.

Damit dürfte sich das Thema erledigen.
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paps
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« Antworten #2 am: 19. April 2011, 18:44:19 »

Die An- und Abmeldung durch den insolventen Halter muß aber trotzdem erfolgen(so zumindest unsere oberste Steuerbehörde), da der TH sonst in der Haftung bleibt.

Ich würde das Schreiben an das Gericht senden und dem Th eine Kopie zukommen lassen.
Da der TH im IK-Verfahren nicht über die Pfändbarkeit entscheiden darf.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Der_Alte
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« Antworten #3 am: 19. April 2011, 18:59:26 »

Bei mir hat das mit der Ummeldung weder der TH noch das FA gefordert.

Ansonsten danke für die Klarstellung wegen der Zuständigkeit.
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apfelkompott
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« Antworten #4 am: 19. April 2011, 19:53:13 »

Erstmals vielen Dank.

Probleme kann ich mit der TH aber nicht bekommen oder?
Ich hätte das vorhin erwähnen sollen aber ich dachte das sei automatisch so, wessen Name auf dem Brief/schein steht dem gehört das Fahrzeug deshalb hab ich das nicht angesprochen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. April 2011, 19:53:13 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 19. April 2011, 20:31:28 »

Die TH ist nicht hre Freundin, sondern soll ordnungsgemäß das Verfahren abwickeln. Da kann man schon mal unterschiedlicher Meinung sein. Für solche Streitfragen ist dann das Gericht da.
Ob Ihre TH zu denen gehört, die das professionell sehen oder eher sich auf den sogenannten "Schlips" getreten fühlen wird man in so einer Situation sehen. Aber wirklichen Ärger kann man wohl ausschließen.
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