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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:36:32 *
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Autor Thema: KFZ-Pfändung, Austauschpfändung  (Gelesen 1628 mal)
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cgschmidt
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« am: 22. Februar 2010, 12:09:24 »

Hallo,
eine wichtige Frage zu dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes Az.: VII ZB 16/09 vom 28.1.2010:

der IV hat mir Anfang des Jahres mitgeteilt, dass der Restwert meines Fahrzeugs genügend hoch ist, dass er - um eine Austauschpfändung nicht machen zu müssen - mir die Zahlung der Differenz über 750 € angeboten hat. Die erste Rate über 250 € habe ich jetzt bezahlt.

Nun besagt dieses neue Urteil, dass das Fahrzeug zur Erhaltung der Erwerbstätigkeit nicht gepfändet werden darf. Ich benötige es auch dringend, um meine behinderte Frau zur Arbeitsstelle zu fahren. Ist dem IV bekannt.

FRAGE: Schließt dieses Urteil auch die Austauschpfändung aus?????

Vielen Dank für hilfreiche Antworten  sad
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 22. Februar 2010, 13:55:17 »

Restwert meines Fahrzeugs

- Wert?
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paps
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« Antworten #2 am: 22. Februar 2010, 19:35:22 »

m.E. schließt das eine Austauschpfändung aber nicht aus.

Wie hoch ist der Wert lt. TH und wie hoch lt. Schwacke?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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hilberta
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« Antworten #3 am: 22. Februar 2010, 21:31:15 »

Hallo.
Ich brauche, laut einer Bescheinigung, aufgrund Schichtdienst auch mein Fahrzeug.
Nun hat der TH angeboten, 1000 Euro in Raten abzuzahlen. Das Fahrzeug ist aber lt. Schwacke bestimmt noch 4000 Wert. Ich habe mich auf eine Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat eingelassen, da mehr nicht geht. Der TH sagte mir, dass ein Austausch zu kompliziert sei und meine RA'in hat mir der Ratenzahlung angeraten.
Ob's richtig war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist der TH zufrieden und ich mit der Höhe der Raten auch.
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TomPrivat
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« Antworten #4 am: 23. Februar 2010, 07:35:15 »

Moin, also bei mir sah es so aus:
Ich habe einen ollen Chinaroller ( damaliger neupreis 600€), jetzt gut 3 Jahre alt, und zum Zeitpunkt der IV-Eröffnung nicht fahrbereit, und ein 11 Jahre altes Auto, welches tadellos läuft und auch keine Großen Maken hat.
Mein TH meinte damals, daß ich eins behalten könnte, zwecks Arbeitsstelle. Klar habe ich mich dann für den PKW entschieden. Meinen Roller musste ich aber leider "verkaufen". Somit wurde also meine Ehefrau neuer besitzer des Rollers, und der Geschätzte Betrag vom Roller ging dann in die Masse ein.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Februar 2010, 07:35:15 »



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paps
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« Antworten #5 am: 24. Februar 2010, 16:41:20 »

m.E. handelt es sich um einen Freikauf.
Wenn die Bank tatsächlich noch Sicherungsrechte am PKW in Höhe von 2.300,- hatte und der Wert mit 3.000,- festgesetzt wurde, kann es keine Austauschpfändung sein.
Zumal zu dem Restkredit der Bank ja auch noch die Wertbestimmung, Sicherstellung und der Verkauf käme.

M.E. hat der TH sie...

Fragen Sie beim Gericht unter Nennung der Werte und Fakten an, ob bei einem PKW der zur Aufrechterhaltung der Erwerbsobliegenheit benötigt wird, diese Forderung des Th berechtigt ist.
Beziehen Sie sich ruhig auf das BGH Urteil.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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