Guten Abend...

ich habe da nochmal ne Frage.Ich bin ja bereits auf dem Weg in die Inso...Aussergerichtlicher Einigungsversuch wird ca. nächste Woche gestartet da noch die Unterlagen zusammengestellt werden müssen...
Nun habe ich im Januar von einem Bekannten 1.500 Euro als Privatdarlehen bekommmen und ihm mein KFZ dafür sicherungsübereignet.Es besteht sowohl ein privater Darlehensvertrag als auch ein Sicherungsübereignungsvertrag...Nun ist meine Frage ob der IV/Treuhänder trotzdem an das Fahrzeug kommen kann/könnte oder ob das aufgrund des Vertrages nicht möglich ist...
Über Antworten würde ich mich freuen...

LG