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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:40:41 *
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Autor Thema: KFZ soll nicht in Insolvenzmasse- was tun?  (Gelesen 1396 mal)
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astmar
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« am: 21. Oktober 2007, 19:46:46 »

Hi!!

mein getrennt lebender Ehemann muss Insolvenz anmelden. 
Er hat u. a.  einen Kredit auf das Auto was ich fahre und abbezahle.  Ist es möglich das Auto aus der Insolvenzmasse rauszulassen oder
welche möglichkeiten gibt es für mich das Auto zu behalten ohne das ich den Kredit übernehme???

Gruß Astmar
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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2007, 21:00:30 »

Erst  mal willkommen im PWN-Forum.

Möglich wäre, den Kredit durch Sie oder eine dritte Person abzulösen.

Somit wäre ihr Mann nicht mehr der Eigentümer.

Haben Sie beide für den Kredit unterschrieben, sollten Sie das weitere Vorgehen  mit der Bank klären.
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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2007, 19:54:18 »

Hallo, Hallo
ersteinmal Danke für die schnelle Antwort aber. . .
ich habe erfahren das mein Mann das Auto nicht mehr verkaufen darf, da es schon bekannt ist das er Insolvenz anmeldet
und somit kann auch nachträglich der IV mir oder einer dritten Person das Auto wieder wegnehmen. . . . . . Ist das richtig???  :gruebel:

Lg Astmar
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« Antworten #3 am: 22. Oktober 2007, 21:45:19 »

Das trifft doch nur für abgezahlte Autos zu.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kredites, hat die Bank ein Sicherungs- und Verwertungsrecht an der Sache.

Ist der Restkredit höher als der Wiederverkaufswert, haben Sie gute Karten bei der Bank.

Wie ist denn der mögliche Wert des PKW und wie hoch ist der Restkredit?
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« Antworten #4 am: 23. Oktober 2007, 19:19:34 »

Hu Hu.  ersteinmal Danke für die schnelle Antwort.  Also. . . . .  der Restwert des Kredits beträgt 2. 400€.  Ich denke das der Wagen sicherlich einen Wert von 4000€ hat.  Dann kann ich wohl davon ausgehen, dass ich das Auto nicht übernehmen kann. . . . . . . . . .  :sad:
Lg  Astmar
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« Antworten #4 am: 23. Oktober 2007, 19:19:34 »



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« Antworten #5 am: 23. Oktober 2007, 19:50:13 »

Den ungefähren Wert können sie auch per Net feststellen.

Autoscout usw. von den ausgewiesenen Werten zeihen Sie 500,- für den Händler ab, dann sind sie bei dem ungefähren Wert.

Wer steht im Kaufvertrag?
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« Antworten #6 am: 24. Oktober 2007, 20:04:23 »

Mein Mann hat den Kaufvertrag unterschrieben.  Den ca.  Wiederverkaufswert habe ich aus dem Internet.  Ich überlege langsam ernsthaft den Kredit für das Auto nicht mehr weiter zu bezahlen und dann lass ich mir den Wagen irgendwann abholen. 
Mein Vater würde für einen neues Auto für mich bürgen.  Was ist denn am sinnvollsten für mich?????? Nachher bezahle ich noch Monate das Auto weiter und dann muß ich doch abgeben  :fuchsteufelswild:

Lg Astmar
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« Antworten #7 am: 25. Oktober 2007, 19:42:26 »

Da sollten Sie wohl Variante 2 vorziehen.

Sparen Sie die Raten für einen neuen(gebrauchten) Wagen.
Sie würden jetzt u.U. für etwas zahlen, was Sie rechtlich nicht behalten können.
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« Antworten #8 am: 30. Oktober 2007, 11:46:50 »

Danke ersteinmal für die Hilfe.  Ich werde es mir nochmal überlegen aber es ist mir jetzt klar geworden,dass ich mich von den Wagen wohl trennen muss. 

Lg Astmar

Ach, was ich noch erfahren habe. . . . .  mein Mann hat noch Steuerschulden aus 2005 aus seiner selbständigkeit.  Da wir zusammen veanlagt wurden, habe ich den natürlich auch unterschrieben. . . . . . . .  Habe seit der Trennung nie Post vom Finanzamt erhalten.  Muss ich jetzt auch noch die Steuerschulden für ihn bezahlen da er IS angemeldet hat??? Mir langt es langsam!!!!  :fuchsteufelswild:

und nochmal Lg Astmar
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