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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:40:50 *
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Autor Thema: KFZ und Steuer  (Gelesen 346 mal)
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Pippalu
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« am: 24. Januar 2012, 12:31:41 »

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« Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 23:50:43 von Insoman » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 24. Januar 2012, 13:58:40 »


Wenn ein Massegegenstand freigegeben wurde, ist dies unwiderruflich..
Wurde die Freigabe erteilt, weil das Auto zur Ausübung benötigt wurde oder weil das Fahrzeug "wertlos" war?
Jedenfalls sollten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Freigabe bitten.
Für das freigegebene Fahrzeug sind Sie selbst steuerpflichtig, der Bescheid geht dann Ihnen zu.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 23:52:49 von Insoman » Gespeichert

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Pippalu
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« Antworten #2 am: 24. Januar 2012, 14:06:39 »

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« Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 23:51:28 von Insoman » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2012, 16:21:13 »

Für eine "echte Freigabe" bräuchten Sie schon eine entsprechende schriftliche Erklärung..
Rufen Sie doch einfach mal bei Gericht an und bitten um Klärung, bevor Sie größeren Aufwand betreiben.
Wenn sich das Fahrzeug als freigegeben "entpuppt", können Sie es ruhig fit machen.
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« Antworten #4 am: 24. Januar 2012, 18:39:55 »

Wenn das Fahrzeug für das Erreichen der Arbeit benötigt wird und damit unpfändbar ist, kann es der Treuhänder nicht freigeben. Denn ein unpfändbares Kfz hat nie zur Masse gehört.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #4 am: 24. Januar 2012, 18:39:55 »



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Pippalu
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2012, 10:31:58 »

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« Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 23:51:49 von Insoman » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 25. Januar 2012, 11:07:12 »

Zitat
Ich habe auch eine Bescheinigung vom AG das ich den Wagen brauche,

..das deutet ja dann auf eine Unpfändbarkeit des KFZ hin (vgl. der Alte).
In diesem Fall spielt der Wert des Fahrzeugs eher eine untergeordnete Rolle, es geht vielmehr um die "Angemessenheit".
Einen Oberklassewagen wird der "gemeine Schuldner" wohl nicht fahren dürfen, hier käme dann eine Austauschpfändung in Frage. Bei Mittelklassewagen sind auch schon Neuwagen für unpfändbar erklärt worden.
Natürlich ist die Unpfändbarkeit mit Ihrer Berufstätigkeit eng verknüpft. Wenn sie also arbeitslos werden sollten, müsste neu betrachtet werden.
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Pippalu
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« Antworten #7 am: 25. Januar 2012, 11:16:39 »

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« Letzte Änderung: 25. Januar 2012, 23:52:04 von Insoman » Gespeichert
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