Ich habe auch eine Bescheinigung vom AG das ich den Wagen brauche,
..das deutet ja dann auf eine Unpfändbarkeit des KFZ hin (vgl. der Alte).
In diesem Fall spielt der Wert des Fahrzeugs eher eine untergeordnete Rolle, es geht vielmehr um die "Angemessenheit".
Einen Oberklassewagen wird der "gemeine Schuldner" wohl nicht fahren dürfen, hier käme dann eine Austauschpfändung in Frage. Bei Mittelklassewagen sind auch schon Neuwagen für unpfändbar erklärt worden.
Natürlich ist die Unpfändbarkeit mit Ihrer Berufstätigkeit eng verknüpft. Wenn sie also arbeitslos werden sollten, müsste neu betrachtet werden.