Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 21:41
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:41:08 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?  (Gelesen 1939 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
KSC


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« am: 06. April 2010, 19:05:35 »

Servus,

ich hab mal ne Frage. Ok, die Zeitarbeitsfirma wird die Pfändungsgrenze etc berücksichtigen, aber ich hab mal was wegen KM bzw. Fahrgeld dass unpfändbar ist, gelesen.

Ich verdiene (circa) 820 Netto. Dazu gibts -WENN- ich keinen Tag im Monat gefehlt habe noch ca. 120€ Verpflegungsgeld. Zusätzlich gibt
es noch Fahrgeld von 6,60€ / Tag = ca. 132€

820 Lohn
120 Verpflegungsgeld
132 KM-Geld bzw. Fahrgeld

------
1072€ (in etwa!!!)

-> Wa ist pfändbar?
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 06. April 2010, 19:49:13 »

alles , meine ich
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 06. April 2010, 20:21:19 »

Die Verpflegungskosten und die KM-Zahlungen sollten Aufwandsentschädigungen für auswärtige Arbeit sein, wenn diese tatsächlich  anfallen.
Somit aus meiner Sicht unpfändbar.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 07. April 2010, 10:55:18 »

Ich verstehe es so, dass die Zahlung sozusagen ein Zuschuss aus steuerlichen Gründen zu den Kosten des Arbeitnehmers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist. Ähnlich das Verpflegungsgeld. Dafür spricht die monatliche Pauschalierung. Beides wäre dann pfändbar.

Aber vielleicht gelingt es dem Fragesteller auch mal, seine Frage zu präzisieren.
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #4 am: 07. April 2010, 11:09:35 »

Ich schliesse mich da Insokalle an, es ist Gang und Gäbe dass Leihfirmen ein niedriges Brutto zahlen aber dann mit KM-Geld , Verpflegungspauschalen und  anderen Zugaben das Gehalt "aufbessern"....dafür muss man ja keine Sozialabgaben zahlen...gehört m.E. sowieso verboten sowas

...m.E. ist alles pfändbar und hat nen großen Pferdefuss für den Arbeitnehmer. Es werden geringe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und die Kilometerpauschale entfällt auch in der Steuererklärung.....die hat die Leihfirma ja schon mit dem Gehalt bezahlt.
« Letzte Änderung: 07. April 2010, 17:24:44 von rookie » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. April 2010, 11:09:35 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Schimmelreiter
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 48

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 4


« Antworten #5 am: 08. Januar 2011, 21:17:49 »

Verpflegungsmehraufwand ist nicht pfändbar, Fahrtkosten sind ebenso nicht pfändbar, wenn es sich um tatsächliche Aufwandsentschädigung handelt, also tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet werden.
Gespeichert

MfG Schimmelreiter
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2718 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz