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Autor Thema: Kann da noch was machen ?  (Gelesen 1113 mal)
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adew
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« am: 11. Juni 2006, 14:21:59 »

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier überhaupt richtig bin, aber ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr was ich machen soll.

Ich hatte dummerweise für meinen dahmaligen Freund ein Auto auf meinen Namen finanziert. Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag beim gleichen Händler unterschrieben. Er ist aber beim Straßenverkehrsamt mit dem Wagen angemeldet

Nun ist er seit 4 Monaten weg und vor einem Monat stellt die zahlt der Raten an mich ein.
Was soll ich nun tun, ich kann mir nicht leisten ein Auto zu finanzieren. Kann ja mit der Belastung noch nichtmals mehr meine Miete zahlen

Kann ich denn Wagen einfach wieder dem Händler geben oder was soll ich nur tun? Hat irgendjemand eine Idee, ich kann ja schliesslich nicht mit 24 auf knapp 30.000€ sitzen bleiben

Wäre super Dankbar über eine Antwort

Gruß
Silke
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2006, 14:26:08 »

Hallo,

er ist er mit dem Wagen weg oder sind Sie im Besitz des KFZ ?

MfG

ThoFa
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adew
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2006, 14:28:43 »

Er hat das Fahrzeug, ich weiß auch wo es steht.

Aber ich wills ja nicht haben, ich kanns mir nicht leisten.
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2006, 14:34:02 »

Hallo,

ich nehme an, dass der Kredit noch nicht gekündigt ist. Vielleicht hilft ja auch nochmals das Gespräch mit ihm, dass er a) die fehlende Rate umgehend ausgleichen soll und b) zukünftig die Raten pünktlich zu begleichen hat.

Hilft alles nichts, muss das Fahrzeug eingezogen und an den Händler zurück gegeben werden. I.d.R. werden Sie aber nicht mehr den Wert erreichen, der momentan für die Finanzierung offen ist. Dann heisst es den Rest in Raten abzustottern oder aber sich mit der finanzierenden Bank auf eine Einmalzahlung zu vergleichen.
Alternativ wäre eventuell noch eine Möglichkeit, den Wagen entweder a) selbst uu verkaufen oder b) jemanden zu finden, der in die Finanzierung einsteigt bzw. übernimmt.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 11. Juni 2006, 14:34:02 »


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paps
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2006, 22:17:27 »

also, aus meiner Sicht ist das Problem so, dass die Fragestellerin für eine Sache zahlt, die sie weder gewollt hat , noch selber nutzt.
Grundsätzlich wäre doch zu prüfen, wie die damalige Vereinbarung
bei Kauf/Finanzierung zwischen ihr und dem Ex war.
Gibt es eine schriftliche oder mündliche (nachweisbare) Vereinbarung, dass der Ex sich verpflichtet, die Raten an Stelle der
Fragenden zu zahlen, sollte es über ein Gespräch mit der Bank möglich sein, das Sicherungsrecht der Bank zu ziehen.
Mit den \"Restkosten\" nach Verwertung bliebe dann nur der zivilrechtliche Weg (ggF über einen Titel gegen den EX) um diese
wiederzubekommen.
Insgesamt jedoch ein nicht einfacher Weg. Hier sollte aus meiner Sicht ein Rechtsbeistand zur Klärung herangezogen werden.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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