o.W.
Es gibt drei Fristen: 10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen, vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen. Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist demnach 10 Jahre lang anfechtbar.
Schließlich führen Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, zu Anfechtungsrechten, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte.
Wo ist aber das Problem, wenn der PKW zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird?