Hallo an alle,
seit einiger Zeit ( 3 Monate) hat mein IV meinem AG mitgeteilt, dass meine Frau nicht mehr als Unterhaltsberechtigte angerechnet werden darf weil sie arbeitet. Gearbeitet hat sie aber schon seit Beginn meiner RI bzw. ihrer VI.
Nach Antragstellung hat sie noch zwei Jahre auf ihrer alten Arbeitsstelle gearbeitet. Wir sind dann nach dem Verkauf unseres Hauses umgezogen. Es folgte eine 8 monatige Arbeitslosigkeit. Hier nach eine auf ein Jahr befristete Arbeit. Nach 5 Monaten hat sie jetzt wieder eine befristete Anstellung für ein Jahr. Während der verschiedenen Arbeitsstellen verdiente meine Frau 600 bis 700 Euro netto.
Kann mein IV dass einfach entscheiden?
Eine Mitteilung vom IG haben wir nicht bekommen, ich habe bis jetzt immer gedacht, dass das IG dies nach Antrag entscheidet.
Für eine Hilfestellung, danke im Voraus.
Gruß Bolli
Ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe und feststellen konnte ich bin nicht allein.
Vor zwei Wochen, während eines Vorstellungsgespräches, wurde wieder von einem "Makel" gesprochen.
