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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:47:45 *
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Autor Thema: Kapitalerträge an den Treuhänder?  (Gelesen 216 mal)
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doedel
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« am: 18. Dezember 2010, 14:38:32 »

Hallo,

leider habe ich in der Suche keine passende Anwort gefunden. Frage: sind Kapitalerträge an den Treuhänder zu melden / abzuführen?

Hintergrund: ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensperiode und habe deshalb natürlich nicht viel Kapital. Dennoch würde ich gerne ein paar CFD handeln, da dies auch mit dem mir zur Verfügung stehenden Kapital machbar ist. Wenn ich die daraus entstehenden Kapitalerträge aber an den Treuhänder abführen muss, macht das natürlich nur begrenzt Sinn. Kann mir deshalb jemand sagen, ob Kapitalerträge aus Wertpapierhandel an den Treuhänder abgeführt werden müssen?
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Dezember 2010, 18:00:02 »

Nein, die Abtretungserklärung erfasst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
287 InsO
".. Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.."
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2010, 18:02:27 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
doedel
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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2010, 20:02:58 »

hey super ... danke für die schnelle Antwort!
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