Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:48:29 *
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Autor Thema: Kautionsrückzahlung in WVP  (Gelesen 702 mal)
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bemeyno
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« am: 07. Juni 2008, 11:22:34 »

Hallo, ich habe mich hier schon durch viele Themen gearbeitet, habe jetzt aber noch eine Frage:

Am 09.01.2007 wurde meine RSB angekündigt, am 23.05.2007 wurde dann mein Insolvenzverfahren aufgehoben.

Nun bekomme ich demnächst eine Kaution in vierstelliger Höhe zurück. Darf ich die selber behalten oder muß ich Sie abführen?
Die Kaution resultiert aus einem Vertrag von 2004.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich die behalten dürfte, traue mich aber noch nicht so richtig zu jubeln.  gruebel

Danke schonmal.

MfG

bemeyno
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2008, 15:16:00 »

Hallo,

na dann fangen Sie jetzt an zu jubeln, die Kaution vebleibt bei Ihnen.  juchu

MfG

ThoFa
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bemeyno
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2008, 16:02:04 »

 juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu

Danke,danke..............da ich grad eine horrende hohe Steuernachzahlung machen muß, kommt mir das so was von gelegen......

Es lohnt sich immer wieder, ein paar Stunden bei Euch zu verbringen........

 biggrin biggrin biggrin biggrin biggrin biggrin biggrin

Ich kann mich gar nicht oft genug für diese Info bedanken. Bevor mich jetzt noch überschlag, wünsche ich liebe ein schönes Wochenende und.... hatte ich mich eigentlich schon bedankt????  wink

mfG

bemeyno
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paps
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« Antworten #3 am: 07. Juni 2008, 21:26:58 »

Steuernachzahlungen?

Für welchen Zeitraum?

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
bemeyno
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2008, 09:12:03 »

Leider für den Zeitraum der WVP ........... obwohl  gruebel

Eigentlich sind wir bzw. ich erst seit Mai 2007 inder WVP.

Es geht um die Einkommensteuernachzahlung.

Bei uns ist es leider irgendwie komplizierter, da mein Mann und ich beide mit Absegnung des IV während des Verfahrens weiterhin selbstständig waren. Seit Mai 2006 hatten wir dann vertraglich mit dem IV vereinbart, dass wir die Geschäfte wieder eigenständig führen können, sofern wir eine bestimmte Summe monatlich an ihn abführen würden. Es gab auch einen Passus, dass bei Veränderungen von 10 % plus oder minus die Summen angepasst werden sollten. Leider hat sich unser IV - trotz Wegfalls eines von drei Geschäften - nicht daran gehalten und keine Anpassung vorgenommen. Auch unser Schreiben ans Amtsgericht mit der Bitte um Hilfe bei der Anpassung ist abgelehnt worden.  Da unser IV leider ein bei uns sehr bekannter Anwalt ist und eigentlich kaum mit so Kleinvolk wie uns zu tun hat, hatten wir eigentlich beim AG bisher nie Erfolg.   sad

In der Eröffnungsphase behielt er alle unsere Einkünfte; mein Mann bekam monatlich 500,- € Unterhalt, ich wegen meiner zwei Kinder 1.500,- €.  Die Krankenversicherung mußten wir davon auch noch bezahlen. Wie gesagt, trotz Schuldnerberater ( ohne den hätten wir gar keine Chance gehabt) war gegen den IV kein Gegenankommen.  Da unser Berater vor Gericht mit anderen Kollegen aus der besagten Kanzlei Kontakt hatte, erzählte er öfters von unserem Fall - natürlich ohne Namen zu nennen. Diese Kollegen waren sehr verwundert und sagten, dass bei Ihnen in der Kanzlei so etwas nie vorkommen würde!!!!! Witzig, oder?   uneinsichtig

Naja, diese schwierige Zeit ist nun ja auch vorbei und hat uns nur stärker gemacht.... und inzwischen sind wir beide auch auschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ( was dem inzwischen TH zwar nicht passt, aber uns freut).  cheesy

Die Einkommensteuervorauszahlung haben wir nach grober Schätzung des Vorjahresbescheids geleistet, so daß ich denke, dass wir wohl einiges nachzahlen müssen. Hätte ich gewußt, dass wir die Erstattung selbst behalten dürfen, hätte ich mehr vorausgezahlt....  fuchsteufelswild

Aber ich will nicht klagen, andere sind hier viel schlimmer dran.....

So, danke dass Du Dich durch mein Geschreibse gearbeitet hast, aber ich denke, die Nachzahlung müßen wir wohl selber tragen.  heulen

MfG

bemeyno





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« Antworten #4 am: 08. Juni 2008, 09:12:03 »



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