Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:49:00 *
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Autor Thema: Kein Geld, Firma bezahlt nicht, was nun?  (Gelesen 644 mal)
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vari
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« am: 12. Juni 2007, 20:55:18 »

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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2008, 19:50:46 von vari » Gespeichert
lucca_m
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« Antworten #1 am: 12. Juni 2007, 21:30:48 »

Für wen möchten Sie die Insolvenz anmeldenß
Für Sie selbst oder für Ihre Firma?

Vielleicht sollten Sie Ihrem Chef eine vernünftige Wirtschaftsberatung empfehlen. Oder auch einen Hinweis auf dieses Forum geben.

Was versprechen Sie Sich von der Insolvenz? Wie soll es danach für Sie  weitergehen?
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paps
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« Antworten #2 am: 12. Juni 2007, 21:57:24 »

Theoretisch könnte auch ein AN gegen seinen AG Insolvenz anmelden; Jedoch dürfte dafür ein "Kleiner" Obolus fällig werden.

Wichtiger ist es sich jetzt sofort beim Arbeitsamt zu melden.
Ich hab da so was im Hinterkopf von 2 ausstehenden Gehältern.
Zum anderen haben Sie wegen der ausstehenden Löhne ein außerordentliches Kündigungsrecht; ohne Sperrfrist beim Arbeitsamt.

Auf Grund der Höhe des ausstehenden Lohnes können Sie bis zur Zahlung von Ihrem Recht gebrauch machen und die Erbringung der Arbeitsleistung verweigern;  da sie keine Gegenleistung erhalten.
Dies würde kein Kündigungsrecht des Arbeitgebers nach sich ziehen.

Erfahrungsgemäß ist eine Firma, die über 1/2 jahr keine Löhne zahlen kann; meist ohne profesionelle Hilfe nicht zu retten.

Sie sollten die Kurve kriegen, bevor es sie selber noch mehr in die Schulden treibt.
Gehen Sie morgen zum Arbeitsamt und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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vari
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« Antworten #3 am: 12. Juni 2007, 23:02:20 »

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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2008, 19:53:18 von vari » Gespeichert
paps
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« Antworten #4 am: 12. Juni 2007, 23:34:09 »

Verstehe jetzt die frage nicht?

Offener Lohn ist einklagbar.
Ob die Firma aber zahlen kann?
GGf wäre es eine persönliche Forderung gegen den GF.

Urlaub der aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte ist bis zum 30.03. des Folgejahres zu gewähren.
Anderen Falls verfällt er. (Bundesurlaubsgesetz §7)

Sie hätten also theoretisch nur den Urlaubsanspruch aus 2007.
Ausnahme, sie haben eine Schriftliche Zusage des Arbeitgebers, dass der Urlaub später abgegolten werden kann.
In diesem Falle wäre auch der Urlaubsausgleich in Form von Tagessätzen einklagbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. Juni 2007, 23:34:09 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 14. Juni 2007, 02:32:02 »

Hallo,

drei Monate sind durch das Insolvenzausfallgeld gesichert, den Rest werden Sie wie alle anderen Gläubiger auch zur Tabelle anmelden müssen. Wenn Sie nun zum AA gehen, werden diese ganz schnell eine Insolvenz einleiten. Man dürfte davon ausgehen, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt sind. Es sieht also nicht gut aus. Die beste Empfehlung ist, dem Chef die Augen zu öffnen, dass er sich ggf. in Beratung begibt.

MfG

ThoFa
 
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