Hi leidensgenossen,
ich habe fragen die mir mein IV nicht beantwortet, trotz mehrfacher aufforderung...es kommt keine reaktion auf nichts... post, eamils etc...
mein beschluss fand am 17.01.2007 statt, bei der aufnahme hat mir der IV direkt gesagt an ihrer stelle wuerde ich mir erst gar keinen arbeitsplatz suchen, auf meine frage warum hat er nur die schulter gezogen... geht gar nicht war meine antwort, ich liebe meinen beruf und arbeite gerne ausserdem denke ich dabei auch an den schuldenausgleich.
bin leider beruflich in DE nicht fuendig geworden, viel gereist und vorgestellt ist aber an den unterschiedlichsten ursachen gescheitert, also kein job in DE..
es wurde mir dann ein job auf den kanarischen inseln angeboten den ich natuerlich angenommen habe am 24.11.2007... meinen IV davon unterrichtet... neue anschrift damals die meiner chefin hinterlegt... vertrag geschickt und alles was dazu gehoert..
ich habe ihn um eine antwort gebeten wie es denn weiter geht nun wo ich eine arbeit habe und ob ich monatl. etwas bezahlen muss an irgendeine stelle auf irgendein konto... nix kein murks..
ich sollte sagen der pruefungstermin fand am 16.04.2007 statt...
beschlusserfassung.. der IV beantragt die genehmigung der glaeubigervers. zur einleitung blabla zu gunsten der insomasse bis zu einem gegenstandwert 3.000,00€
es wird festgestellt, dass kein glaeubiger anwesend ist die gl.versamml.somit beschlussunfaehig. das gericht kann die genehmigung auch nicht erteilen....?am 15.02.2008 erhielt ich ein schreiben vom amtsgericht/insolvenzgericht.
frau....... wird die pruefung der nachtraeglich angemeldeten nicht nachrangigen forderungen im schriftl. verfahren angeordnet.(geht um den widerspruch)
eine beglaubigte abschrift kam am
24.04.2008...
die pruefung der nachtraeglich angem. forderungen wude im schriftlichen verfahren angeordnet. die entsprechende pruefueng..stichtag
16 april 2008 innerhalb der auf 16.04.2008 bestimmten frist sind keine stellungnahmen antraege oder widerspr. eingegangen forderungen aus vorsaetzl.begangener unerlaubter handlg. wurden nicht angemeldet...die pruefungsergebnisse wurden in die InsOtabelle 12-15 eingetragen...
ich hatte meinen IV um eine erklaerung gebeten wie es denn nun weiter geht, denn mittlerweile bin ich seit 2,5 jahren erfolglos arbeitsuchend und eine ausreise war aufgrund des fehlenden geldes auch nicht denkbar... so weis ichgar nichts mehr...

mit viel glueck ich habe es vor einer woche erfahren, und der finanziellen unterstuetzung eines bekannten ist eventuell eine ausreise und ein job in DE in kuerze moeglich ich wuensche es mir sehr!
kann mir jemand den schriftverkehr erklaeren und wie gehts weiter nach dem stichtag der ja immerhin schon ueber 2 jahre im land liegt..
ich hatte den IV im vorfeld schon einmal um eine selbstaendige regelung d pfaendungsbetrages gebeten.
bin dankbar fuer jede antwort, moechte alles korrekt abwickeln und endlich wieder nach vorne blicken koennen..
ich will noch eines los werden.. jemand im forum hat gesagt er wird auswandern wegen derDiskriminierung in DE.. gebe ich ihm absolut recht ich war auch obdachlos und das nach 35jahren beruf...
aber in den suedeuropaeischen laendern und ich spreche fuer spanien kann ich niemanden SpanienKanaren empfehlen wenn er meint er koenne hier leben wie gott in timbuktu es ist kein sozialstaat und die regeln sind definitiv straffer haerter als in DE... dennoch ein insolvenzler hat ebenso viel freiheit wie ein nicht verschuldeter solange man eine regelmaessige arbeit vorzeigen kann man hat verstaendnis!

keine antwort ok... vielleicht kann mir aber jemand sagen wann beginnt den die WVp.. und wann die Restschuldbefreiung?
ich weis es ist schwierig zumal ich im ausland lebe, aber es gibt doch auch email... und mein IV ist immer ueber alles informiert.. nur ich sitze im keller
Antrag InsO am
17/01/2007 (§290Abs. 1nr 1+3InsO)....
02.02.2007 Masseverbinlichkeiten
(§208Abs.1InsO)..
( §§208 bis 211 InsO[/b])..(§209Abs.1nr2 Abs.2InsO).. (§210InsO)
16/04/2007... Berichts und Prueftermin, Beschlussfassung gem. (§160ffInsO)[/b[b]]...(§179Abs.3S3InsO)
Beschluss
16.04.2008 Pruefungsstichtag gem. §176InsO
und die letzte Mitteilung...
24.04.2008 "Die Pruefergebnisse wurden daraufhin in die InsOtabelle nr.12-15 eingetragen"....
wo finde ich diese tabelle, wie geht es weiter????
ich bin dankbar und freue ueber jede antwort und erklaerung die mich etwas aus dem dunkel fuehrt..
muchismas gracias saludos 