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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:54:40 *
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Autor Thema: Kfz-Anmeldung in Österreich für meinen Sohn  (Gelesen 278 mal)
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Selene-Luna
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« am: 11. August 2011, 18:21:01 »

Hallo an alle,

am 05.04.2007 wurde meine Verbraucher-Insolvenz eröffnet.

Ich bin nach Österreich umgezogen (Sept. 2010) und fahre ein altes Auto Bj. 1997 welches noch in Deutschland angemeldet ist.

Da mein Sohn nun in Österreich den L17-Führerschein machen will, benötigt er ein Fahrzeug. Leider kann er es nicht aus Altersgründen (ab 17 Jahre) auf seinen Namen anmelden.

Gibt es für mich ein Problem, wenn das Auto Bj. 1992 (Kaufvertrag zwischen Verkäufer und meinen Sohn)auch auf meinen Namen läuft? Muss ich es meinen TH melden?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

LG
Selene-Luna


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Fallera
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« Antworten #1 am: 12. August 2011, 08:38:35 »

Wie ist der Stand des Insolvenzverfahrens?

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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Insoman
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« Antworten #2 am: 12. August 2011, 11:12:03 »

Die Haltereintragung in der Zulassungsbescheinigung ist nicht mehr als ein Indiz für bestehende Eigentumsverhältnisse. Als Beweis ist tatsächlich der Kaufvertrag anzusehen.
Ihren Ausführungen folgend ist der Sohn Eigentümer!
Bliebe nur noch die Frage nach der Finanzierung...wenn der Sohn nachvollziehbar über eigene Geldmittel verfügt (bzw. das Auto nur einen "geringen Wert" darstellt), ist eine diesbezügliche Darstellung unproblematisch.
Sie müssten also keine Meldung an den Treuhänder machen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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