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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 04:22:25 *
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Autor Thema: Kinder sollen als Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt bleiben  (Gelesen 223 mal)
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oldsusy
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« am: 20. August 2008, 18:06:47 »


Hallo alle zusammen!

Bräuchte, mal wieder, dringend einen fachmännischen Rat! Wenn ich dieses Forum nicht hätte.......!

Heute ist äußerst unschöne Post ins Haus geflattert.....vom hiesigen Amtsgericht!

Nur zur Info: unsere Inso-Verfahren nicht noch nicht eröffnet worden.....dauert aber nicht mehr allzu lange.

Einer unserer Gläubiger hat beim Amtsgericht beantragt, dass nicht nur mein Mann und ich in der gegenseitigen Unterhaltspflicht unberücksichtigt bleiben, sondern, dass unsere gemeinsamen 3 minderjährigen Kinder nur noch bei mir berücksichtigt werden sollten.
Da mein Mann und ich über eigenes Einkommen in ähnlicher Höhe verfügen, finde ich es ok, dass wir uns gegenseitig nicht zu Unterhalt verpflichtet sind!
Aber ist es denn rechtmäßig, dass die gemeinsamen Kinder nur noch bei einem Elternteil berücksichtigt werden? Ich bin der festen Überzeugung, dass, zumindest im Inso-Verfahren, die Kinder bei Beiden berücksichtigt werden. Oder ist die Berechnung vor Eröffnung des Verfahrens eine Andere?

Der Irrwitz, der noch hinzu kommt, ist der, dass wir auf unseren Gehältern bereits eine Abtretung der pfändbaren Beträge an einen anderen Gläubiger haben, sodass der o.g. Gläubiger keinen Cent der jetzt vielleicht zu pfändenden Beträge sieht!

Rechtsgrundlage des Antrages beim Amtsgericht ist § 850 c Abs. 4 ZPO.

Wie soll ich denn jetzt darauf reagieren?

Für Hilfe jeder Art wäre ich sehr dankbar!

Allen noch einen schönen Abend,

oldsusy
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paps
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« Antworten #1 am: 20. August 2008, 22:49:20 »

Ist ihr Insolvenzantrag bereits bei Gericht?
Wenn ja, können Sie dies dem Vollstreckungsgericht unter Nennung des Aktenzeichens mitteilen.
Das Aktenzeichen erfahren Sie vom Insolvenzgericht.
Sie konnen parallel dazu beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufigen Vollstreckungsschutz  nach §21 InsO stellen.

Sollte der Antrag noch nicht abgegeben sein, auch nicht so schlimm, da der GL ja eh nichts mehr sieht.
Handelt es sich um eine Pfändung, ist die mit Eröffnung hinfällig.
Handelt es sich um eine offengelegte Abtretung könnte noch Geld fliessen, wenn die  laufenden Abtretungen in den ersten 2 Jahren der Inso befriedigt wurde.

Nicht aufregen, coooooooooooooooool bleiben. Bald ist auch dass vorbei.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
oldsusy
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« Antworten #2 am: 21. August 2008, 07:07:31 »

Guten Morgen,

nein, dass Verfahren ist noch nicht eröffnet, da noch nicht beantragt.
Unser Anwalt wollte noch einige Dinge abklären.
Zum Beispiel haben wir unsere Steuerrückerstattung abgetreten, die mittlerweile auch an die entsprechende Person ( Verwandtschaft ) überwiesen wurde. Es ist uns sehr wichtig, dass dieses Geld auch dort verbleibt.

Gibt es diesbezüglich irgendwelche Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt die Abtretung wieder rückgängig gemacht werden kann? Und wann fängt diese Frist an zu laufen? Ist der Zeitpunkt der Abtretung maßgebend, oder wann die Steuererklärung beim FA eingereicht wurde????
Das Geld aus der Abtretung ist schon verplant bzw. ausgegeben worden.....muß unsere Verwandte jetzt mit Folgen rechnen, z.B. vom IV, der uns mal mitgeteilt wird?

Zum Anderen ist mir immernoch nicht klar, ob es rechtens ist, dass die Kinder bei meinem Mann unberücksichtigt bleiben? Dann stehen wir uns ja in der Inso wesentlich besser......oder ist es nicht richtig, dass dort die Kinder bei Beiden ( wenn beide in die Inso gehen ) berücksichtigt werden?

Klar wird dieser Gläubiger nichts davon haben, da schon seit 9 Jahren eine Abtretung unseres Gehaltes vorliegt! Die Pfändung, die im Nachhinein auf unser Gehalt gelegt wurde, bleibt in jedem Fall erstmal außen vor! Und nach Eröffnung des Verfahrens ist es sowieso egal, wo eine Pfändung vorliegt, da alles in den großen Topf zwecks späterer Verteilung geworfen wird!

Es wäre schön, wenn ich zu den o.g. Fragen noch hilfreiche Antworten bekommen könnte.....denn coooooool bleiben ist mittlerweile nicht mehr so einfach ( obwohl es besser wäre ) !

Vielen Dank vorab und einen stressfreien Tag wünscht

oldsusy
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 21. August 2008, 18:47:21 »

"Unser Anwalt wollte noch einige Dinge abklären."

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 21. August 2008, 18:47:21 »


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oldsusy
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« Antworten #4 am: 21. August 2008, 19:47:20 »


Ich hoffe nicht, dass unser Anwalt sein Wissen aus einem Forum bezieht......

Aber es dürfte wohl hinreichend bekannt sein, dass Anwälte oftmals genau dann nicht greifbar sind, wenn man sie am meisten braucht!

Daher  gönne ich mir " den Luxus " dieses Forums......um 1. fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und 2. um Hilfe und Unterstützung zu bekommen!

Und genau aus diesen Gründen werde ich weiter auf hilfreiche Antworten warten!

LG
oldsusy

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lucca_m
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« Antworten #5 am: 21. August 2008, 19:52:55 »

Manchmal wäre es sinnvoll, wenn sich Anwälte ihr Wissen aus Foren ziehen würden!
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oldsusy
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« Antworten #6 am: 21. August 2008, 20:08:41 »


Mag ja richtig sein......obwohl ich unserem Anwalt keine Inkompetenz nachsagen kann! Nur dauert es meistens mehrere Tage, bis wir ihn mal zu fassen kriegen.....und dazu fehlt mir, ehrlich gesagt, oftmals die Geduld!

Wir haben nach der Anwaltssuche das Forum entdeckt.....vielleicht wären wir sonst einen anderen Weg gegangen in puncto Beratung!

Dieses Forum ist super.....meistens fühle ich mich gut beraten.....und bekomme sehr schnell Antworten!

Und es kann nie schaden, Aussagen einer Person nochmal zu überprüfen......doppelt gemoppelt hält besser!
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