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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:55:16 *
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Autor Thema: Kinderbetreuungskostenzuschuss auf Einkommen anrechenbar??  (Gelesen 795 mal)
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rotesbienchen
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« am: 28. Oktober 2011, 21:26:10 »

Guten Abend,

mein Arbeitgeber möchte mir statt einer Gehaltserhöhung einen Kinderbetreuungskostenzuschuss gewähren. Da dies ja nun ein eindeutiger steuerlicher Vorteil ist und mir somit sehr viel mehr von meinem Netto bleibt frage ich mich ob sowas beim TH abgeführt werden muss? Ich bin mir nämlich auch noch nicht so sicher wie der Zuschuss verbucht wird also ob das dann auf meiner Abrechnung drauf steht so wie halt sonst die Direktversicherung.

Schönen Abend noch
Gabriele
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 29. Oktober 2011, 12:15:39 »

Ein Kinderbetreuungszuschuß ist pfändbares Einkommen. Besser, der AG zahlt den Kindergarten direkt.
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Es grüßt der Alte
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 29. Oktober 2011, 17:07:56 »

Bleibt trotzdem pfändbares Einkommen.
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rotesbienchen
Jungspund
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« Antworten #3 am: 29. Oktober 2011, 17:43:10 »

Mh...schade. Ich hatte gehofft so mehr davon zu haben. Aber da das doch netto durchläuft muss ich ja sogar noch mehr abgeben als wenn ich die Kita von meinem netto zahle.
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rotesbienchen
Jungspund
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2011, 15:27:08 »

Hey,

hab grad noch mal mit meinem TH wegen dem Kita Kosten Zuschuss gesprochen. Laut Gesetz sind Zuschüsse zu Kinderbetreungskosten nicht pfändbar.... *freu*

Wohingegen der Zuschuss zum Monatsticket ein geldwerter Vorteil ist der angerechnet und gepfändet wird.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 15:28:41 von rotesbienchen » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2011, 15:27:08 »



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